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1694
keit, vnnd sage das
Urbarium Eÿer vnnd
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Hennen, nit Gelt. Stehe also an einem herren,
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ob er Gelt für solche Wahr wolle annemmen.
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Endtlich nach langem bate er gantz einständ-
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ig, ich solle mich dermahlen gedulden, damit
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er nit müsße der erste sein, wolle mir
pro
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honorario vnnd
recognitione ein gut Esßen
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Fisch mit nechstem Zu kommen lasßen. Ich ant-
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wortete, seye mir weder vmb Gelt, noch vmb
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Eÿer: darbÿ ich es gestellt seÿn
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lasße, woll in Gottes Namen dermahlen
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das Gelt der 5 Batzen darfür annemmen,
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aber ins künftig werde ich wollen die Eÿer
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haben, vnnd mög er dann dise wohl früher
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zahlen, da er vermeinte die Eÿer in
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ringerem Preÿß zu bekommen. Er
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wollte mir hierüber das Gelt darzellen,
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weilen aber ich selbiges nit wohl kennte,
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sagte ich ihme, er soll es eintweders dem
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Herrn Salzherren oder aber dem Hanß Bach Kasten-
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Vogt gut thuen, werde er es ordenlich
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zuverzeichnen wüsßen. Hab hiermit
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Eben zu der Zeit ist Jud Joachim Polak
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wek genommen, vnnd des Empfangs ein
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Recepisse hinderlasßen.
Auf den
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