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Discurs eben von den Klegten seiner Mägdten,
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darvon nit vill zumelden. Endtlich als
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ich fast mit allem fertig, vbergibt er mir
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Gulden paares Gelts, mit begehren, solches
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(als den
Lidlohn der einten Magdt) bÿ
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meinen Handen zubehalten, bis dißere
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Magdt mit dennen Schulden, die sie vnwüss-
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end seiner gemacht, ein Richtigkeit werde
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gemacht haben. So ich angenommen, vnnd
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verwahret. Ich haltete ihme vnder
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anderem auch vor, daß Er den Erbs-
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Zehendten im Esch oder auf den Zelgen
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eigenes Gewalts angegrifen, vnnd
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Gnaden dieselbe ihme vergönstigen worde
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oder nit. Darüber sich zwar ent-
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schuldigen wollen, aber schlechte Argumenta
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darzu vorzuwenden gewüsst: endtlich
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gebetten, mann solle doch wenigist für
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das heürige jahr gesagten Erbszehendten
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ihme lasßen, ins künftig wolle er
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desßen sich nit mehr anmasßen; dann
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er wegen erlittener seiner Krank-
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heit in Zimliche Schulden gefallen, vnnd
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habe also deren Noth. Ich ver-
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weiste ihme auch den gar zu grosßen
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brauch des Weins, wie auch des brandt-
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Weins; vber welches er wider etwas Ent-
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