Band 15, S. 265v (jpg. 559)


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[265v]
Augustus.
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1694
Discurs eben von den Klegten seiner Mägdten,
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darvon nit vill zumelden. Endtlich als
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ich fast mit allem fertig, vbergibt er mir
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4 Gulden paares Gelts, mit begehren, solches
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(als den Lidlohn der einten Magdt) bÿ
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meinen Handen zubehalten, bis dißere
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Magdt mit dennen Schulden, die sie vnwüss-
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end seiner gemacht, ein Richtigkeit werde
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gemacht haben. So ich angenommen, vnnd
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verwahret. Ich haltete ihme vnder
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Varii defectus Domini
anderem auch vor, daß Er den Erbs-
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Parochi in Eschenz.
Zehendten im Esch oder auf den Zelgen
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eigenes Gewalts angegrifen, vnnd
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Decimae cicerum in
nit erwartet, bis von Eÿnsidlen1
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ein Antwort kommen, ob Ihre Fürstlich
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Eschis collectæ a
Gnaden dieselbe ihme vergönstigen worde
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Parocho, ei non compe-
oder nit. Darüber sich zwar ent-
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tunt.
schuldigen wollen, aber schlechte Argumenta
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darzu vorzuwenden gewüsst: endtlich
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gebetten, mann solle doch wenigist für
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das heürige jahr gesagten Erbszehendten
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ihme lasßen, ins künftig wolle er
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desßen sich nit mehr anmasßen; dann
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er wegen erlittener seiner Krank-
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heit in Zimliche Schulden gefallen, vnnd
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habe also deren Noth. Ich ver-
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weiste ihme auch den gar zu grosßen
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brauch des Weins, wie auch des brandt-
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Weins; vber welches er wider etwas Ent-
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schuld-
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  1. 1

    Die Benediktinerabtei Einsiedeln liegt in der gleichnamigen Gemeinde im Kanton Schwyz. Sie wurde 934 gegründet und förderte 1602 die Gründung der Schweizerischen Benediktinerkongregation (vgl. HLS online, Artikel Einsiedeln (Benediktinerabtei)). [Bibliografie]



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