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nünftige Vrsach aufgekündt. Das dann
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er ihm versprochen habe, disen Aker zu-
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lasßen, seÿe also, aber nit das er den
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selbsten in seiner
Speiß soll werken, wohl
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aber, das er durch andere Leüt solche
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möchte arbeiten lasßen. So seye aber
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er vnder seinem dienst, vnnd in seiner Speiß
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gangen solchen zu werken. Ihme seÿe er
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ohne sein des Meisters vorwüsßen
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gangen zu schneiden, auch anderwerts
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hin zu heüwen, damit er auf die
Kilbÿ
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könnte: darmit er ihme sein Arbeit
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versaumbt, vnnd nit als ein ehrlicher
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Knecht thuen solle, sich verhalten etc.
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Sie redten vill zu vnnd gegen ein
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anderen. Endtlich ist der Handel vnder
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ihnen gütlich also geschlichtet worden,
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daß Hans Bantlin dem Volmann
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seinen Knechtlohn auf Jacobi ver-
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fallen, gleich paar bezahlen solle: für
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die von selbiger Zeit bis dato geleistete
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dienst soll er ihme auf St. Galli noch
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bezahlen 1,5 Gulden vnnd darmit ihne allig-
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klich bezahlt haben, vnnd hiermit seines
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diensts entlasßen seÿn: im vbrigen soll
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er am Aker kein Ansprach haben,
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vnnd sie beiderseits ein anderen die hand
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