Band 15, S. 11r (jpg. 38)


1
September.
[011r]
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daß sie einiges Nachlasßes sich nit trösten
1693
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At ista negatur.
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ihnen diß heiter vorgesagt, gewahrnet
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vnnd ermahnet (ehe mann mit ihnen
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contrahiert) daß sie kein Nachlasß
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forderen sollen, vill weniger zuhofena sollen
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haben. Werde also ich bÿ demselben
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gänzlich verbleiben, vnnd nit ein Körnd-
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lin weichen: Sie betteten endtlich,
Petunt sibi elocari deci-
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das wenigist ihnen den Rüeb-Zehendten
mas Rabbarum.
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verlehnen solle: ich aber antworte-
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te, das es noch etwas Zu frühe, vnnd
Et nihil respondetur.
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könne mann dermahlen noch nit sehen,
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was etwann der Zehendten möchte werth
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seÿn: werde also diß bis in 14 Tag oder
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3 Wochen eingestellt seÿn lasßen.
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Auf diß hin haltete ich ihnen vor, daß
Exprobratur ipsis infi-
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sie verwichenes jahr im Zehendten nit
delitas anno praeterito
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aller dings treüw vnnd ehrlich sich
in solutione Decima-
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verhalten, in dem sie vnder dem Kernen
rum facta.
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auch Roggen gemischlet: welches ein
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Sach seÿe, die vor der Oberkeit vbel
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töhnen worde, wann es dahin
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kommen sollte. Sie entschuldigten
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sich, wüsßen ganz nichts darvon,
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vnnd möcht villeicht ihnen vnwüssend
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geschehen seÿn. Ich widerlegte, das
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ich grundtlich berichtet seÿe, das sie
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nit nur eine, sonder mehr Garben Roggen
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vnder
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  1. a

    Korrektur durch Autor im Text. Unsichere Lesung: "zuhofen" eingefügt.



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