Band 15, S. 18v_01 (jpg. 53)


1
[018v_01]
September.
2
1693
nit hinderen, also das der Nachlaufende burger
3
ihne nit erlaufen mögen, wie er auch sich
4
bemühet. Der geschosßene
5
kehrte also fort in sein Hauß, vnnd ver-
6
meinte alles noch still zuhalten.
7
Eß liesß aber daß in seinem hinderen ge-
8
schosßene Geschmetter ihne keines wegs
9
ruhen, vnnd nöthigte sehr, also das er den
10
dritten Tag darauf einen balbierer auß
11
Stein beruefen müesßen, den Schaden sehen,
12
vnnd die Kügelin wider auß dem Leib gra-
13
ben zu lassen: Wordurch der arme Tropf
14
verrahten, sein Fähler nit mehr ver-
15
bergen können.
__________________________________


    Agenda (falls in Anzeigeoptionen aktiviert):
    • Orts- und Flurnamen
    • Personenangaben    
    • Datierungen
    • Fussnoten und textkritische Anmerkungen

    ×

    Anzeigeoptionen ändern