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Rüepplin vor die Thür, ersache , sa-
1694
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lutierte , haltete mir gleich erstens
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vor, das er ganz vngut verstehe, daß
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desßen ich mich entschuldiget, vnnd hinwider
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den Discurs von dem erkauften Korn
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angefangen, mit sagen, ich hab ganz von
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keinem Verbott gewüsst, könne mir
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auch zu
Eschenz niemand nichts darvon
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sagen, es verkündt seÿe worden, etc.
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Hofe also, was ohne Wüsßen geschehen,
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seÿe auch ohne Sünd. Zu demm seÿe das
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worden, darumben selbiges ein Pasß von
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Nach demme aber mann verhoft 100 Mütt
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Kernen von dem
Grießhaber zu bekommen,
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habe mann vermeint, thuenlicher seÿe, diß,
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nit aber daß von
Cell zunemmen, vmb weilen
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das Celler Korn frisch mit paarem Gelt
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bezahlt müsste werden, der Griesßhaber
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hinwider schon ein schön Stuk Gelt auf die
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Frucht hin empfangen, so mann gern
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wollte richtig haben. Seÿe hiermit ganz
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ehrlich darmit vmbgangen worden,
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Vnnd weilen Eÿnsidlen selbige nit verlangt,
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bÿ frucht suechen wollen, darumben
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dato kein Markt geschehen, wohl habe Meß-
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mer mit einem oder anderen darumb
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abgeredt, aber nur auf meine Ratification,
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