Transkription
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gegen Liechtmesß wider 2 Gulden paar bezahlen
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auch beneben die bÿ der wahr noch schuldige
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5 Gulden 10 Kreuzer abrichten solle. Vnnd möge er Hein-
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rich mit seiner Wahr fahren nach belieben.
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Nach absterben aber der Mueter, soll Heinrich, so
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etwas vbriges seÿn wurde, erben, wie ein
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ander Kind, vngehinderet männigklich. Sie
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haben mir hiermit die Hand beide gegeben,
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vnnd daß sie desßen wohl zufriden, bekennt.
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Nachgendts hatt Heinrich desßen ein vrkund be-
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gehrt, den vor Herrn Verwalteren zu Œningen
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vorlegen zu können: denne ich gegeben,
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vnnd beneben seines wohlverhaltens Gezeük-
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nus bÿgesezt.
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Auf den Abend kamen allhero beide herren
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Gebrüeder die Gretschen, namlich Herr Frantz
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Gretsch Sacellam zu Cell, sich hier in etwas
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lustig zumachen. Seÿnd gebliben bis den
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21. huius am Morgen, wo sie wider abgereist.
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Den 20. Octobris. Kam auf den Abend ein
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ettliche Sachen abzuholen. Ich liesß
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heüt Herrn Statthalteren zu Clingenzell zu dem
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NachtEsßelin laden, beiden gesagten Herren Gretschen
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zuzusprechen, so auch geschehen. Er ist aber den
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Abendt wider nacher Clingenzell gekehrt.
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Wir hatten heüt den ganzen Tag starken Nebel,
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vnnd könnten gantz nirgends hin sehen.
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Den Tag empfieng ich auch durch einen Expressen
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vom Frauwenfeldischem Herrn Landtschreiberen Herrn
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Baron Reding, ein Schreiben von Ihro Fürstlich
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Gnaden, in welchem Sÿe mir befehlen, das, weilen
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Sie