Band 15, S. 192v (jpg. 413)


1
[192v]
Aprilis.
2
1694
zu einem KilchenPfleger verordnet:
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vnnd als darüber Herr Bruggbacher sich dessen
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die Antwort bekommen, daß der Obervogt
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mit ihme in solchem fahl wohl conferieren
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möge, es soll aber doch am Obervogten
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stehen, einen nach gutgedunken zu erwöllen.
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Debet is constitui
So dann vermeine er, es sollte einer von
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ex Eschenziis.
der Brugg seÿn: der Abscheid aber sage klar,
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das einer von Eschenz seÿn solle, den ich
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nit brechen werde. Seÿen hofentlich auch
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noch ehrliche Leüt, welche solches Ampt
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versehen können, vnnd müsste mann
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nach nit anderstwo hin trachten.
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vermeinte anfänglich Herr Prædicant, diß
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nit so iust einem Eschenzeren gehöre: ich
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aber weiste ihme den verglich, der es ganz
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klar sagte, vnnd vermeinte, daß Hanß
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Iacob Mezger auf Galgen solch Ampt zu-
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versehen ganz gnugsamb were: welches
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er nit widerreden können: doch wollte ich
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dermahlena michb noch nit entschliesßen, sonder
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sagte, mich noch ferner bedenken wolle,
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Invitat eum ad
weilen desßen kein Noth seÿe.
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prandium.
wollte hierüber Herr Prædicant wider wekgehen:
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ich aber ladete ihne Zu dem Mittag Esßen,
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welches er ganz gern angenommen. Istc
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aber gleich darnach wider heim gangen.
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Dominus Canonicus Muller
Gegen 2 Vhren gieng auch Herr Canonicus Müller
31
revertitur in Cell.
wider
__________________________________
  1. a

    Unsichere Lesung.

  2. b

    Unsichere Lesung.

  3. c

    Unsichere Lesung.



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