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mich gar fründtlich empfangen; demme
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ich mein Befelch eröfnet, vnnd gebetten,
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mir gnädigist zuzugeben, daß ich bedeütnen
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Vahl ohngehinderet beziehen, vnnd ihrer
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Fürstlich Gnaden zu
Eÿnsidlen1 vberschiken möchte.
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Herr Stattvogt verwunderte sich sehr ab
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meiner
Proposition, sagte mir eben wie vor-
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hero der Zelling, daß bÿ ihnen das alte har-
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kommen, daß niemand zu einem Burger
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angenommen werde, er bringe dann authen-
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tisch mit sich sein ehrliches Harkommen, vnnd
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daß er niemand mit Leibeigenschaft zu-
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gethan seÿe. Müsße also eintweders ausß-
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gebliben seÿn, vnnd der Cuoriger sein
Redemption
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von dem Mortuario still gehalten haben, oder aber
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solches sonsten vergesßen seÿn. Nunn sie
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diß eine Sach, welche ihme sehr schwär vor-
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falle, vnnd zwar weder er noch seine Herren
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Ihrer Fürstlich Gnaden zu Eÿnsidlen ihre Recht
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zu disputieren willensDoch werde mann
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nit verungueten, wann er dermahlen
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nit darüber schliesßlich antworten, sonder solches
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für seine Herren xxxbringen xxx
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werde, so villeicht könftigen Monntag
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geschehen möchte, da dann er verschafen
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wolte, daß hierüber ein gebührende Ant-
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wort gegeben, vnnd der Sach ein gutes End
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gegeben werde. Ich könnte auf
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solche Antwort ferners nichts erforderen,
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als einständigist pitten, daß hierinn kein
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langer Aufschub gemacht worde, sagte
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