Transkription
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lasße ich es gestellt seÿn: er möge
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aber gethan haben, was er wolle, so habe
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er der herrschaft nit præindicieren können.
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Glaube doch nit, daß er es bittweis ge-
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than, sonder nur ihnen die Noth des Wäg-
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ens zu verdeüten, daß sie im selbigen
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ihr Schuldigkeit verrichteten: vnnd weilen
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dann er der Strasßen selber nöthig warea,
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glaube ich auch, das er gern selbsten
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darzu helfen lasßen. Ich meiner
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seits, erbiete mich auch selbsten, mit
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vnßeren Leüten bÿzuspringen, aber
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auß guetem Willen, vnnd auß keiner
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Schuldigkeit, wolle nit vnnachbarlich
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seÿn. Wann aber sie sich des Wägens
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genzlich weigeren wollten, werdt ich
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auf des Vnrechten Kosten den Weeg lass-
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en machen, hernach aber von dem Richter
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erfahren, ob ein Gemeind Eschenz solche
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zumachen nit schuldig seÿe etc. Nach
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langem pro et contra reden, sagten sie,
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da sie auf Morgen Leüt schiken wollen,
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vnnd hofen, ich ihnen darzu Hilf auch
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thuen werde. Wie sie ver-
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sprachen, haben sie auch gethan, dann
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nechsten Morgen ist Burgermeister Johannes
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Diener mit 7 oder 8 Persohnen kommen,
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zu dennen ich des Reebmans Volk, vnnd
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von vnßerem Hauß auch zwen zugegeben,
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vnnd seÿnd also sie vor Mittag fertig
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worden.