Kloster-Tagebuch von Pater Joseph Dietrich – Band 17

31. Mai 1697 · Seite 97r · Scan 213
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Zeile 1
[097r] 1697

Transkription

Maius.
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müesße auf dem Guet bleiben,
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sonsten der Lehenherr offendiert wurde etc.
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Sie antwortete: Eß ist iezt einmahl
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verkauft, vnnd nichts mehr andres
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zumachen. Nein, sagte ich, den bauw
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von dem, was auf dem Gut gewachsena,
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wirdt mann ob Gott will nit hin-
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wek führen, dann daß Lehen-Recht
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solches nit zulasst. Sie fieng an
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mich zuspezlen: Warumb haben ihr den
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Kauf nit zu vor gethan, die Mülli ist
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eüch lang feil gegeben geweßen. Ich
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ward ab solchem Späzlen (die Wahrheit
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zubekennen) etwas ernstlich, vnnd
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sagte, so sie den sit venia bauw, was recht ist,
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werde abführen, werde ich in Namen
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meinesb Fürsten als Lehenherr
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diß für ein Lehen-fähler achten
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vnnd strafen. Sie redte entgegen,
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ich werde sie hierinn nit zustrafen
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haben, warumb ich nit den Kauf gethan.
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Je mehr ward ich yferig, vnnd sagte
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endtlich, das bÿ 10 Pfund Pfennigc busß sie bis
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zu vßtrag des Handels kein bauw
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abführen solle, dann diser gehöre zu
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dem Lehen. Hinwider spizlete sie
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noch mehr, seÿnd die bretter auch zu
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nacherd dem Lehen-gehörig? Ich antworte-
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te auf diß nichts, sonder widerholte den
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befelch, bÿ 10 PfundPfennige buosß den bauw
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nit abzuführen, biß mann wüsste, ob
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vnnd wer den xxxg Kauff ziehen wolle,
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vnnd gieng also darvon, vnnd allge-
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mach

Anmerkungen

a Unsichere Lesung.
b Korrektur durch Autor im Text. Rekonstruiert: "meinem" durch "meines" ersetzt.
c Unsichere Lesung.
d Irrtum des Autors. Verdoppelung des Begriffs.
e Unsichere Lesung.
f Korrektur durch Autor im Text. Nicht lesbar.
g Streichung durch Autor. Rekonstruiert: Hoof.