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bÿsteüren zu den gehabten vnkösten. Oder 2.°
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Solle mann den Kirchhoof theilen, vnnd die der-
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mahlen aufgelofene vnkösten die Kirchen
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einzig tragen oder 3.° Solle mann ein
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Stüklin Gelt forderen, vnnd darumb am Kirch-
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hoof zu Eschentz alligklich quittieren. Vber
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welche Punkten sie sich endtlich dahin ent-
1. Aut separationem cæmeterii
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schlosßen, das sie im Namen des Herrn den Kirch-
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hoof theilen wollen, vnnd der gehabten vnkösten
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ledig seÿen. 2.° Oder aber wann mann
2. Aut exigunt 300 Ducca-
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ihnen 300 Tugaten gebe, wollen sie den Kirch-
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hoof zu Eschentz alligklich
quittieren, vnnd sich
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auf
Burg vergraben lasßen.
Daß sye ihr
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Schlusß, vnnd wollen desßen gern geleben.
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Ich verwunderte mich desßen, das Herr Statt-
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hauptmann solle geschriben haben, daß xxx
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bÿ gesagter
Pfefiker Conferenz sollte ge-
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schlosßen worden seÿn daß der Kirchhoof ge-
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theilt, vnnd die dermahlige vnkösten von
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der Kirchen Eschentz einzig sollten gelitten
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werden, vnnd sagte, wüsse mich einiges
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Schlusßes nit zu erinneren, daß die vnkö-
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sten sollten einzig der Kirchen Eschentz obligen.
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mich informieren lasßen. Daß dann
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sie 300 Tugaten heüschen, wann sie den
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Kirchhoof alligklich sollten quittieren,
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sye ein Geheüsch, das mann darbÿ spühren
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müsße, ihnen nit Ernst seÿn hierinn
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etwas zu handlen. Nichts destoweniger
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wollte ich mit den xxx Catholischen
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