Band 13, S. 203v (jpg. 418)


1
[203v]
Maius
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1690
worden; wann aber dasCatholische Ex-
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ercitium, mit den Althären, Kirchenzierden etc.
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wie bÿ vnß solche erforderet werden,
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wider restituiert sollen werden, werden
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ihre Fürstlich Gnaden auch kein sonders be-
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denken machen, das auch zu Eschenz
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den Evangelischen ihr Exercitium wider zu-
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Negatur.
geeignet werde. Das aber die Eschenzer
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Kirch ein grosßen Vortheil bekommen
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sollte haben, möchte mann wünschen,
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das dißer Vortheil gezeigt wurde.
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Dann die Kirchen güter zwar von einem
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Pfleger verwaltet worden, doch mit
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iederer Kirch absonderlicher Rechnung
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so wohl des Einkommens als Außgebens
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halber, vnnd sie ieder Kirch sein schon
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vormahl habendes eigenes Gut zugestellt
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worden, vnnd von Burg nichts an die Kirchen
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Eschentz kommen. Entgegen aber wohl
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ettliche, so nacher Burg Pfärrig geweßen,
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nacher Eschentz gezogen, das also diser
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Eschentzer Kirch mehr nit zugewachsen,
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als nur beschwärliches.
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Urgent ulterius.
Die Herren Deputierte von Zürrich sagten fern-
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ers, wann nur der Vertrag etwas dar-
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von meldete, das die Evangelische Eschenzer
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zu Erhaltung des Kirchhofs bÿtragen
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sollten, were dem handel schon gethan:
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vnnd sie gewüsß, das wenn mann
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dennselben etwas aufburden hette wollen,
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were
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