Kloster-Tagebuch von Pater Joseph Dietrich – Band 17

29. Juli 1698 · Seite 365r · Scan 755
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Marginalien dieser Seite

Zeilen 1–6
[365r] 1698 Harderus venit solvere gabellam vinarium pro vino ex propriis vitibus enato.
(lat) Harder kommt, um das Weinungeld für den Wein aus seinen eigenen Reben zu bezahlen.

Transkription

Iulius
1
vmbgelts: darbÿ er von dem an
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eigenen seinen Reeben erwachsenen
3
Wein nit verungelten wollen, ohneracht
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ich ihme zu seinem Hauß-brauch ein
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ganzes Fueder vnverungeltet wollen
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fahren lasßen: vorwendend, Abbt
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Augustin seelig Angedenkens habe durch
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Herrn Pater Carolus ietzmahl Subpriorem zu Eÿn-
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sidlen1 ihne vmb daß befreÿet: Anderst
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müsste er mehr beschwert seÿn, als
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andere burger, welche ihren eigenen
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Wein vnverungeltet verwÿrtena
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mögen. Ich antwortete, das mit
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Ihro Fürstlich Gnaden seel. Angedenkens hier-
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umben selber geredt, die die Ver-
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willigung anderst nit wollen gemeint
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haben, als das ihme sein Proportion des
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Haußbrauchs nachgesehen solle werden,
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vnnd nit ferners. Daß dann
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andere burger ihren an ihren eigenen
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Reeben erwachsenen Wein nit ver-
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umgelten müsßen, solle er merken, daß
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ein anders seÿe, ein Zapfen Wÿrth
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ein anders ein Schild-Wÿrt. Ein Zapfen
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wirth dörfe auch nit speißen, noch be-
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herbergen: hinwider dörfte ein Schilt-
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Wyrth speißen vnnd beherbergen.
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Weil dann nunn ein Schilt Wirth daß
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Rechts zu speißen einzig habe, möchte
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wohl auch er sein eigenen Wein
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zu verumgelten Gebunden werden.
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ganz vnnd gar nit gestehen, sagend,
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er verumgelte sein eigenen Wein
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rund

Anmerkungen

a Unsichere Lesung.
1 Die Benediktinerabtei Einsiedeln liegt in der gleichnamigen Gemeinde im heutigen Kanton Schwyz. Sie wurde 934 gegründet und förderte 1602 die Gründung der Schweizerischen Benediktinerkongregation.Bibliografie