Band 15, S. 56v (jpg. 133)


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[056v]
November.
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1693
es xxxa zu Zeiten, vnnd das mehr-
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theils an ein Malafizischer Fähler für
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die hochheit gezogen: dergleichen Exemplen
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danne er sich wohl zu entsinnen habe.
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Diß hab ich mit fleisß vnnd der Vrsachen
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allhero gesezt, das ein iehweiliger
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Statthalter sich hierinn zu richten wüsßen
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Herr Vatter Schultheisß vnnd vill jahr Landt-
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amman Zu Frauwenfeld geweßen,
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derb alle braüch, Recht vnnd Gewohnn-
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heiten vsßen vnnd innen (wie mann
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pflegt zureden) gewüsst etc.
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Ich hab neüwlich (den 23. xxxc Novembris)
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Dominus Ioannes Iacobus Renger
vergesßen zumelden, das der neüwe
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Parochus novus
Pfarrer Herr Hans Jacob Renger auf
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advenit.
Mittag ankommen, vnnd gesagt, das seine
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Haußgeräht er den Tag allhero führen
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lasßen. Ich liesß ihne zu vnß zum
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Tisch sizen, den er ihme wohl belieben
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lassen: endtlich aber aufgestanden, vnnd
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nacher Eschenz gangen, seine Wahren zu-
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versorgen, da er von mir etwas Gelts
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entlehnt, so ich ihme willig gegeben.
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Mann hatt ihme auch sonsten ein vnnd
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anderen guten Raht gegeben, den aber er
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nit geachtet, sonder seinem Gedunken
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nachgefahren.
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Den 26. Novembris. Legten Burgermeister Johannes
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Solutio ga-
Weber im Namen einer ehrsamben Ge-
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bellae ordinariae.
meind die gewohnnliche Steür ab,
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vnnd
__________________________________
  1. a

    Streichung durch Autor. Unsichere Lesung: gemeinlich.

  2. b

    Korrektur durch Autor im Text. Rekonstruiert: "des" durch "der" ersetzt.

  3. c

    Streichung durch Autor. Nicht lesbar.



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