2
stattung des Standgelts der sonsten gemachte
1687
3
Tax mehrentheil nit worden,
4
sonder zu gestigen ausßert einem
5
oder anderem, welche eintweders die Ständ eigen
6
Gewalts verlehet, vnnd von den Lehenleüten
7
noch mehr abgeforderet, als sonsten mann
8
aufzbinden gesinnet ware, das mann auß
9
xxx solcher Ihrer Verlehnung Vrsach genom-
10
men, ihnen ein mehrers aufzulegen. 2.o
11
Das sie sagen, diß ein Neüwerung seÿe, sie diß
13
Herren Zeügen, solches Standtgelt nur in vorheriger
14
sonder auch anderen Engelweÿhungen von hiesigen
15
so wohl als von främbden, so wohl von Brodt-
16
als anderen Ständen eingezogen seÿe worden.
17
Vnnd werde diß in alten
Rodlen zuerweißen seÿn.
18
3. Wüssten die Waldtleüt wohl, das sie laut
19
Briefs
in Archivio Einsidlensi littera L. Numero 10. 10.
20
auf dem Platz ob dem Ochßenbrügglin, weder wenig
21
noch vill aufzurichten oder zubauwen haben, als auß
23
ia billich, das sie
Recognitionem thuen, vnnd etwas
25
nichts darumb zahlen wolten, würde dem Gotts-
26
Hauß ins künftig nit belieben wollen, das die
27
hießige Krämer solten den Frömbden mit den
28
Ständen im Weeg stehen, als welche dem Gotts-
29
Hauß die Gebühr bezahlen wurden, entgegen
30
die Hiesigen nichts, da gleichwohl ein
Waldtmann
31
eben so wenig Recht da zubauwen hette, als
32
die Frömbden etc. Auf diße Antwort
__________________________________