Transkription
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rung der Kramläden gemacht ward Anno circiter 72
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oder 73. In gleichem an Reverendum Patrem Antonium von Berol-
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nomia gefolget. Wirdt derentwegen von
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selbigem zu erfahren seÿn, was endtlich erfolgen
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wirdt. Den 3. Iunii kumbt oben-
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gesagter Ruestahler wider zu Patri Statthalter,
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sagt, er einmala reißen wolle vnnd müsße,
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beteb aber gantz vnderthänig, es wolle Pater Statthalter
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ihme beholfen seÿn, das doch ihnen auch vmb etwaß
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behulfen werde. Pater Statthalter antwortete, Er
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für sein Persohn wolle thuen nach Möglichkeit: Allein
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gehöre einem jedwederem daß seinige, vnnd seÿe
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ein nit geringe Beschwerd, das ein Fürstlich Gotts-
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Zinß erhalten, wie bis dato geschehen. Nunn begehre
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er xxxc nit sein des Ruestahlers Schaden, sonder wolle
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eher ein Tublen Schaden leiden, als einem anderen
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ein Heller Schaden zufüegen. Es werde aber er Rue-
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stahler selbsten vernünftig erachten können,
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das einem Statthalter selbsten die Schuldigkeit oblige,
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des Gottshauses Rechtsambenend zu beobachten.
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Könne aber er beneben des Gottshauses Rechte
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ihme vnnd den Seinigen etwas zum guten
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helfen, solle er versicheret seÿn, das er sein Bestes
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thuen werd. Weilen aber aniezo der Handel
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wegen dises Kramladens etwas streitig worden,
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werde das beste seÿn, das er Ruestahler den
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Statthalter Käli, oder jemand anderen, wenn er
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wolte, bestellte in seinem Namen vollmächtig
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gütlich oder Rechtlich zu handlen: Komme etwas Heit-
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res e