Band 13, S. 193r (jpg. 393)


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Aprilis
[193r]
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wider empfangen worden. So haben die Lehen-
1690
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Leüt darüber vmb Gnad gebetten, ihnen bis
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zu künftige Abenderung zu verschonen, wollen
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aber deß vberig gern vnnd willich thun, was
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Lehenleüten zustehet. Derentwegen
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ich, weilen Ihre Fürstlich Gnaden mir endtlich alles
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nach meinem Gutgedunken zu disponieren
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vberlasßen, hab ich die alte Lehenbrief
Non urgentur ad novas obli-
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wider für gültig erkennt, darauf geschri-
gationes etc.
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ben, den Leheneÿd thun lasßen, vnnd mit Ab-
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forderung des Ehrschatzes daß Lehen zuge-
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stellt. Einzig stund noch vnder
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Hanß Pantlins intressierten streitig, wie
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sie die 2 huenlin, welches selbige Lehen
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zahlen sollte, vnnd von vilen jahren har
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vnbezahlt gebliben, sollten auf den güteren
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vertheilt werden. Ich forderte nur die
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Anno 89 verfallene, was aber eltere weren,
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liesße ich fahren, vnnd dann inskünftig
Controvertunt ipsimet
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sollten sie fleisßig eingezogen werden.
de solutione duarum galli-
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War endtlich daß resolviert, Jogli Traber
narum.
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vnnd andere mit interessierte sollten in
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Freündtlichkeit zusamen tretten, vnnd sehen
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wie sie diße Grund zinß hüenlin mit ein
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anderen vertheilten. Ich gab ihnen
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etwas von eingebeizten Wiechßlen, vnnd
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entlasste sye also.
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Den Tag gab ich dem Weÿbel befelch, auf
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mornderigen Tag ettliche alte ehrliche Männer
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zu sich zu nemmen, damit wir auf mornder-
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igen tag, so der schön were, könten den
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Reichen-
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