Band 13, S. 14v (jpg. 34)


[014v]
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December.
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1688
geweßen, vnnd habe er doch ihm den Weeg neüw-
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lich in byßeÿn Herrn Pater Statthalter Pii, vnnd vor
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vngefahr 2 Jahren Junker Hectors seelig zugegeben,
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sein Hand den Vndergängeren darumb gegeben,
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vnnd er vermeint, darmit alles richtig seÿe.
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Vli antwortet, er habe nit so vill zu geben,
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vnnd vermeint, dem Lehen darmit Schaden ge-
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schehe, wann er sollte ein solche Strasß hinüber
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gehen lasßen, weilen xxxa das Erdtrich
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zu beiden Seiten sonsten gern abreisße, vnnd
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die Landt-Strasß verderbe zumahl, vnnd
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das seinige. Metzger setzt entgegen,
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die Strasß verderbe es nit, sonder vill
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mehr das xxxb durch die Landtstrasß heüfig
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abrünnnende Wasßer, vnnd zu mahl das
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er so stark wäsßere, durch welches daß
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Erdtreich ermurbet, reisßen müsße etc. Doch
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wolle er ihme diß nit wehren, soll aber auch
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mit ihme nachbarlich haußen. Ich
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befande diß alles also, wie der Metzger es
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angeben. Gieng nichts destoweniger auch
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auf die andere Seiten, wohin Vlrich Geüggis
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vermeint hatte, den Metzger mit seiner
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Strasß hinzuweißen. Dorten sachec ich, vnnd
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bestattigten auch die Vndergänger, das dort-
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hin nie kein Landtstrasß, sonder nur ein
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Fuesß weeg geweßen, vnnd daß es zu einer
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Karren-Strasß gar vnbequemm: hiermit
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der Metzger meinem Gedunken nach eine
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billiche Ansprach, Geüggis aber kein Rechte
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Sach hette. Sprache aber beiden ernstlich zu,
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sollen
__________________________________
  1. a

    Streichung durch Autor. Unsichere Lesung: die Metz.

  2. b

    Streichung durch Autor. Unsichere Lesung: der.

  3. c

    Unsichere Lesung.



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