3
giesßer zu
Zug ein Glöklin hergebracht, auf
4
Sanctissimo Sacello Tugio allata Gefallen an- oder nit anzunemmen, sollte für vnßer
5
disponitur ad appendendum. Heilige Cappell dienen. War zwar sauber gegosßen,
6
aber hatte nit völligklich eine
Tertiam zu dem
7
grösßeren in der Heiligen Cappell. Nichts destoweniger
9
Schlosßer war, zum Henken völlig auß, vnnd
11
in profesto Dedicationis Sanctissimi Sacelli benedicieren ,
12
damit auf den Abendt zur
Vesper es möchte
13
geleütet werden. So hatten aber Ihre Fürstlich
14
Gnaden disen Tag nit so vill Gelegenheit, das Sie
15
dißen Actum verrichten könten Ist also das Glöklin
16
auch nit in Thurm gehenkt worden bis zu
18
Vnder desßen hatt es sich hier zugetragen,
19
das ettlich Schaaf vnßeren Schwösteren in
20
der
Auw1 gestohlen worden Welches sich also
21
verhaltet. Es hatten ermelte Schwösteren in
22
Weÿd vnnd Wald, nechst ob Ihrem Klö-
23
sterlin 3
heÿl Wider, vnnd ein
Lammer-
24
Schaaf sampt zweÿen Jungen, welche gewohnt
25
waren in selbigem Wald ihr Aufenthalt
26
zuhaben vnnd Nahrung zu suechen. Dißere,
27
weilen sie etwas höchers in den Wald gesti-
29
gemacht, alle samptlich angepakt, vnnd vber
__________________________________