Band 6, S. 547 (jpg. 558)


[547]
1
Iulius
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Einsidlen1 in beiden dißen Ohrten ein gar namhaftes
1688
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abgangen, daß mann ettliche Jahr den Schaden wirdt
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erfahren müesßen. Pater Statthalter bleibt
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dorten vber Nacht, vnnd speisste nechsten Taga
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dorten noch zu Mittag, nach welchem Er wider
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in Begleitung selbigen Ohrts Herr Statthalteren
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xxxb auf Denniken2 geritten.c Nechsten Tag aber von
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dorten am Morgen in aller Frühe aufgebrochen,
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vnnd noch selbigen Tags bis nacher Hauß
Pater Œconomus redit.
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verreisst, da er vmb halber 7 Vhr glük-
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lich ankommen, vnnd alles in gutem Stand ange-
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trofen etc. Geschehen den 27. Julii.
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24. Iuliid. Haben Ihre Fürstlich Gnaden Capi-
Venerabile Capitulum resolvit de
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tulum halten lasßen, bÿ dißem wider vorbracht worden,
Dominico Reding in Novitiatum
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von Dominico Reding, ob mann endtlich Ihme
suscipiendo aliquas conditio-
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wolte Hofnung machen zu dem Novitiat. Die
nes.
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Antwort war, Er sollte sich zuvor besßer
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probieren, vnnd erweißen, daß er im Gotts-
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Dienst sein Schuldigkeit verrichten können.e Denn
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auch sein genugßambe Sustentation mit sich
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bringen.f Auf dißere Conditiones hin, möge er
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sich noch eine Zeit hier probieren lasßen.
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Item seÿnd vorkommen Augustin Mahler vnnd
Augustinus Mahler et Franciscus
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Franz Carli Tschupp.g Haben beide wenige Hof-
Carolus Tschupp spem Novitiatus
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nung empfangen. Endtlich auch Thomas
nullam accipiunt.
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Hartmann von St. Gerold3 ein Koch zu einem
Thomas Hartmann unani-
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Leÿenbruder, ist vast durch einhelliges zusagen
miter ad Novitiatum admittitur.
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ad Novitiatum admittiert, der Tag aber seiner
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Einkleidung Ihren Fürstlich Gnaden remittiert worden.
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Mann sagte, Es haben vnßere Herren Capitulares
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in
__________________________________
  1. a

    Texteingriff durch jüngere Hand am Seitenrand. Rekonstruiert: "26. Juli" eingefügt.

  2. b

    Streichung durch Autor. Unsichere Lesung: wider.

  3. c

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  4. d

    Korrektur durch Autor im Text. Rekonstruiert: "Aprilis" durch "Iulii" ersetzt.

  5. e

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  6. f

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  7. g

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  8. 1

    Die Benediktinerabtei Einsiedeln liegt in der gleichnamigen Gemeinde im Kanton Schwyz. Sie wurde 934 gegründet und förderte 1602 die Gründung der Schweizerischen Benediktinerkongregation (vgl. HLS online, Artikel Einsiedeln (Benediktinerabtei)). [Bibliografie]

  9. 2

    Das 1249 gegründete und 1848 aufgehobene Zisterzienserinnenkloster Tänikon liegt in der Gemeinde Aardorf im Kanton Thurgau (vgl. HLS online, Artikel Tänikon). [Bibliografie]

  10. 3

    Die Benediktinerpropstei St. Gerold liegt in der gleichnamigen Gemeinde im Bundesland Vorarlberg (Österreich). Sie wurde um 1220 erstmals erwähnt, obwohl die Gründung der Legende nach um 1000 herum stattgefunden haben soll. Die Propstei untersteht der Abtei Einsiedeln (vgl. Salzgeber 2000). [Bibliografie]



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