Band 6, S. 153 (jpg. 164)


[153]
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Augustus.
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zu reden, vnnd sei er (da sonsten mann gegen
1687
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dennen von Zürrich vmb das sie in der jüngst
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ans Liecht gebener Landts Karten1 die Herr-
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schaft Weÿningen etc. vnder ihren Bottmässigkeit
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einverzeichnet,xxxa von disem ein Verantwortung
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haben wollen) befelchet geweßen, im Namen aller
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Regierenden Ohrten an Sie (Ihre Fürstlich Gnaden) zu schrei-
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ben, vnnd zu vermögen, das Selbige ihre in der
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Herrschaft Weÿningen habendeb Recht nacher Luzern
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an das Lobliche Catholische Vor-Ohrt2schriftlich vberschiken,
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vnnd participieren wollen, damit alsdann mit
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dennen von Zürrich füeglicher möchte geredt
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werden, was zu reden seÿe. Welches xxxc Sie
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auf Einrahten der Herren Ehren-Deputierten
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gern Thuen wollen, hiermit ihres Gut-Achten dar-
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über ersuechend. Herr Landtamman
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antwortete, demme also seÿe, das Herr Landtschreiber
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Schindler befelchet geweßen, solches Ihrer Fürstlich
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Gnaden zu vberschreiben,d vnnd so dann Ihr Fürstlich
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Gnaden auf so empfangenes Begehren werden will-
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fahren (darzu sie anderst nit als rahten
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können) wollen Sie ihrer Seiten dem Gottshauß nit
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allein Schirmbs wegen, worzu sie sich schuldig
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erkennen, sonder auch sonsten auße Billichkeit des
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Handels darzu bestes beholfen seÿen. 2.o
Transgressores Macelli
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Seÿen vnßere Amptleüt im dorf etwas erschro-
Regularum à Monasterio pu-
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ken geweßen von wegen der Mezger Ordnung,
niendi.
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den Vbertretteren mithin ein geringes Sträflin
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aufzulegen,
__________________________________
  1. a

    Streichung durch Autor. Rekonstruiert: durchgestrichene Schlussklammer.

  2. b

    Korrektur durch Autor im Text. Rekonstruiert: "haben" durch "habende" ersetzt.

  3. c

    Streichung durch Autor. Unsichere Lesung: denn.

  4. d

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Komma ersetzt.

  5. e

    Unsichere Lesung.

  6. 1

    Dabei handelt es sich mit grösster Wahrscheinlichkeit um die Karte von Hans Conrad Gyger aus dem Jahr 1685 mit dem Titel 'Nova descriptio ditionis Tigurinae regionumque finitimarum' (vgl. Gyger 1685). [Bibliografie]

  7. 2

    Stand bzw. Kanton, der eine Tagsatzung einberufen konnte, in diesem Fall Luzern. Luzern entwickelte sich nach der konfessionellen Spaltung im 16. Jh. faktisch zum Vorort der katholischen Orte (vgl. HLS online, Artikel Vorort). [Bibliografie]



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