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eintweders zu hoch, oder zu weit, oder zu nach etc.
1687
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Reÿmann vber den Adlerwÿhrt, welcher die
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Hütten theils auf die
Furren theils auf den
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Brüel (gleichwohl nach dem er desßen von
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dem Gottshauß Erlaubnus erhalten) erbauwen,
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daß selbige seinem Hauß gar zu vill
Gesicht
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abnemme. Haben endtlich mit ein anderen
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sich verglichen. Wider den Ochßenwÿhrt schmält-
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en andere, das er selbige gar zu weitläuftig
Cauponis ad bovem alii mur-
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Verwilligung erhalten, iedoch selbige mehr,
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als vor altem,
extendiert.
Gleiche Schmäl-
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erÿ geschach wider Herrn Statthalteren Jüzen, der doch
Item contra ea, quae Caupo
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seine Hütten in seinem eigenem Mattlin, män-
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igklich vngehinderet erbauwen, das er dise gar
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zu einer grossen gemacht.
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Item kamen zu Streit wegen der Hütten, welche
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die Bären Wyhrtin machen wolte, andere ihre
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auf den Augenschein beruefen, vnnd die Sach
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mit Raht auch anderen gegenwertigen
verleiten
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vnnd richtig machen müsßen. Nit weniger
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geschach mit der Hütten, welche Adam Willi zu-
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bauwen gesinnet geweßen, auch welche Matthi-
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as Wikardt Gilgen-Wÿhrt würklich er-
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bauwen etc. vnnd andere mehr etc. das schier
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alle Tag darvon grosße Vngelegenheit ent-
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standen, vnnd also nothwendig geweßen, das
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Pater Statthalter darumb müsste berüehwiget
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werden. Ist doch endtlich alles zu guetem
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