Band 6, S. 75 (jpg. 86)


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Maius
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Herrn Decan die Antwort geben lasßen. Ihre Fürstlich
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Gnaden können dermahlen nit einhalten, dann daß
Non impetrant.
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Gebeüw müsße gefürderet werden. Vnnd
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aber Sie seÿen in Possessione des Brüels, alß
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seines Gottshaußes Eygenthumbs, daran die
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Waldleüt anders nichts zu prætendieren alß
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die Nach Azung1 . Wann aber sie etwas anders
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haben, wollen Sie es gern vernemmen, sollen es
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nur vorlegen vnnd darthuen, vnnd wollen
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als dann sie thuen, was recht ist. Eben
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die Proposition thate vor Herrn Decano auch der Herr Landts-
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Sekelmeister: empfieng aber sonderlich obgesagt Ant-
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wort: vnnd weilen er angedeütet, die Waldt-
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leüt2 begehren das Gebeüw nit zu wehren, sonder
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nur ein gleich gültiges dargegen, hatten Herr De-
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canus geantwortet, wann etwas seye, daß
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siea (die Waldtleüt) billig zu forderen hetten,
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wolle mann von Seiten des Gottshaußes alles
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daß jenige thuon, waß recht seÿn werde.
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Vnnd wann dann die Herren von Schweÿtz dar-
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über sollen berichtet xxxb, vnnd die Sach xxxc
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rechtlich erörteret werden (wie Sie wohl
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sehen, das es einmahl seÿn werd müesßen,)
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wolle er diß nit vngern geschehen lasßen etc.
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Diß war also der Schlusß, den Ihre Fürstlich Gnaden geben
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lasßen, mit demme die Eynsidlischen Amptleüt dermahlen
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abgewißen worden.
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12. Maii. Weilen Herr Landts-Sekelmeister Reding von
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Schweÿtz mit Herrn David Frener Syhlherren3 von
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Zürrich solte vnnd wolte in das Sÿhlthal ver-
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reisßen, dorten mit ihnen vmb das von dem Thier-
__________________________________
  1. a

    Unsichere Lesung.

  2. b

    Streichung durch Autor. Rekonstruiert: werden.

  3. c

    Streichung durch Autor. Rekonstruiert: solle.

  4. 1

    Es handelt sich vermutlich um einen zweiten Durchgang der Beweidung.

  5. 2

    Einsiedeln wird wegen des umliegenden Waldes auch 'Waldstatt Einsiedeln' genannt, die Bewohner hiessen Waldleute (vgl. HLS online, Artikel Einsiedeln). [Bibliografie]

  6. 3

    Der Sihlherr hat die Aufsicht über die Zürcher Stadtwaldungen im Sihltal.



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