Band 6, S. 42 (jpg. 53)


[042]
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Februarius.
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1687
samptlich zufriden gewesen etc. Als hierüber
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Pater Fintanus Fabariensis1 vermeldet, das in Unione Fa-
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bariensi noch ein beschwärlichen Puncten seÿe, das Sie
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im Gottshauß Pfefers keine Novitios solten können
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annemmen,a dardurch Theils demselbigen Gottshauß in
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temporalibus etwas Schadens geschehe, theils andere
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namhafte Difficultates weren etc. Ist endtlich
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durch gemeinen Consens der Herren Prælaten, mit Confir-
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mation des Herrn Nuncii dißere Schlusß geschehen,
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das Monasterium Fabariense möge Iuvenes ernambsen,
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welche in vnnd pro suo Monasterio solten pro Sanctissimo Ordine
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xxxb promoviert werden; die sollen aber darüber nacher
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Eÿnsidlen geschikt, in Scolis erstlich probiert, dann
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auch per consensum Capituli Einsidlensis admittiert,
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vnnd durch ihr Novitiat hier probiert werden.
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Medium Capitulum, wie auch Capitulum ad Professionem
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solle geschehen à Capitularibus Einsidlensibus, welche wann
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sie einen vntauglich befinden, der soll reiiciert seÿn.
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So aber sie einen für tauglich erachten, solle darüber
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es auch nacher Pfefers berichtet, vnnd dorten
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Consensus Capitularis auch erholt werden. So dann
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Venerabile Capitulum Fabariense solche xxxcad Professionem
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zu admittieren verwilligte, sollen sie hier ad manus
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Illustrissimo Einsidlensi, doch pro Monasterio Fabariensi Profession
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thuen, vnnd so lang hier in Disciplina nach der
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Profession verbleiben, als lang Venerabilis Congregatio
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Dominorum Abbatum vermeinte gut Zu seÿn.d Aber hier
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nullum Ius Capitulare haben etc. Dißeres
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ware hiermit auch für guet vnnd nuzlich
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erkannt. Beneben ward auch vom
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Fürsten von Pfefers geforderet, er Originale
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Bullæ Urbani VIII. aufweißen sollte, darinn
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Monasterium Fabariense solte Privilegium haben, daß
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pro Confirmando suo Abbate Confirmatio haberi posset
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ab
__________________________________
  1. a

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Komma ersetzt.

  2. b

    Streichung durch Autor. Nicht lesbar.

  3. c

    Streichung durch Autor. Nicht lesbar.

  4. d

    Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  5. 1

    Die ehemalige Benediktinerabtei Pfäfers lag in der gleichnamigen Gemeinde im Kanton St. Gallen. Sie wurde 762 erstmals erwähnt, 1602 Mitglied der schweizerischen Benediktinerkongregation und 1838 aufgehoben (vgl. HLS online, Artikel Pfäfers (Kloster)). [Bibliografie]



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