Band 6, S. 30 (jpg. 41)


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Februarius.
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1687
keit seinem Gnädigen Fürsten vnnd Herrn, vnnd wann
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er wider sich etwas zu klagen habe, werde
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Ihre Fürstlich Gnaden ihme schleüniges Recht halten,
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vnnd wolle er ihme vor Selbiger bescheid
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vnnd Antwort geben. Der Weÿbel
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richtet dißen befelch gegen Schreiber Kurriger
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auß, vnnd sagt ihme beneben, es werde nit wohl
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thönen, das er einen Geistlichen für das Welt-
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liche Recht erfordere. Schreiber Kurri-
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Eius inquietudo et machi-
ger desßen vngeacht, treibt auß vnnd sagt, Er
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nationes circa hanc fontem.
wohl bÿ Gott dem handel wider ein Anfang
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machen, vnnd solts ihne kosten, was es wolte.
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Als nunn hierüber den 13. Februarii der Gerichts-
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Tag erfolget, ist auch Schreiber Kurriger
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vor dem Rechten erschinen, da mann ihne be-
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fragt, was sein begehren seÿe. Er antworte-
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te, weil sein Gegenpart nit gegenwertig
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seÿe, pette er vmb ein Richter, oder mann soll
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ihme ein Richter zeigen. Das Gericht ant-
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wortete, es könne ihme kein Richter zeigen,
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sonder er solle selbsten sehen, wo er wider Patrem Statt-
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halter einen Richteren finden könne. Er
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antwortete, mann solle ihme ein Richter zeigen,
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er wolle es probieren mit seiner Widerparth,
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vnnd solte es ihme all sein hab vnnd Gut,
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ia sein Leib vnnd Leben kosten. Mann
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befragt ihne widerumb, ob dann er den Herrn
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Statthalteren wolte mit Recht ansuechen? Ja
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sagt er, vnnd nit anderst, vnnd solt es kosten
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was wolte. Die Richter gaben ihme
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den
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