Band 6, S. 7 (jpg. 18)


[007]
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Ianuarius.
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könne, wo es hangete. Desßentwegen die Feür
1687
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hauptleüt (deren dißer ernstliche bottschafter
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selbsten einer ware) verursachet worden,
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jemanden gegen der Schindellegi, vnnd gegen Egri1
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zu verschiken, vmb zu vernemmen, was es etwann
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seÿn möchte. Habe diß wollen in gezimmender Ehrent-
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er vom Feür2 gehört, ist er nit wenig erschroken,
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iedoch froh geweßen, das es nit hier geweßen,
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vnnd geantwortet, er solle im Namen des Herrn
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heim zur Ruhe gehen, wollen Gott betten, vnß
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gnädig vnnd barmherzig zu seÿn. Also gieng
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diser bott wider fort auß dem Zimmer, Pater Statthalter
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aber legte sich wider zur Ruhe, könnte aber nit
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mehr einschlafen. Vnder desßen fiehl ihme ein,
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das heütigen tag die Zürricher ihren Neüwen-
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jahrs Tag3 hetten, vnnd glaubte gleich, diß Geleüt
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von dar käme, weilen sie gewohnnlicha zu Mitte
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der Nacht, bÿ gleich anfangendem Neüwen jahr
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das Geleüt zu ziehen pflegen. Welches ihme
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darüber am Morgen vmb 5 Vhren auch andere
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confirmiert, mit vermelden, die Vncatholische4
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diß vast aller Ohrten im Brauch haben. Vnnd
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da mann endtlich des Tags erfreüwt worden,
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hatt sich erwahret, diß Geleüt zu Richterschweil
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vnnd Wedenschweil geweßen, welchesb der zart
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streichende Luft hier gar wohl hören machen,
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darmit sie ihren alten Gewohnnheit nach daß
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Neüwe jahr angefangen. Daß war
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iezt eine Vrsach, die so sorgfältige Feür haupt-
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leüt in etwas ausßzulachen. War aber ia billich
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allen
__________________________________
  1. a

    Unsichere Lesung.

  2. b

    Korrektur durch Autor im Text. Nicht lesbar.

  3. 1

    Die ehemalige Gemeinde Ägeri bestand bis ins Jahr 1798, in welchem sie in die eigenständigen Gemeinden Ober- und Unterägeri geteilt wurde (vgl. HLS online, Artikel Unterägeri). [Bibliografie]

  4. 2

    Am 16. Dezember 1680 war im Dorf Einsiedeln ein Feuer ausgebrochen und hatte enorme Schäden angerichtet. Im Anhang von Band 2 (ab S. 444) berichtete Pater Joseph Dietrich ausführlich über das Ereignis, die Schäden und die längerfristigen Folgen (vgl. auch Kälin 1990: 88-107). [Bibliografie]; (Idiotikon, Bd. 3, Sp. 135). [Bibliografie]; (Schönbächler 2002: 24-26). [Bibliografie]

  5. 3

    Die von Papst Gregor XIII. verordnete Kalenderkorrektur vom Oktober 1582 verschob den damals gültigen Julianischen Kalender um zehn Tage, und zwar folgte auf den 4. Oktober direkt der 15. Oktober. Die Schweizer Kantone passten sich ab 1584 dem neuen Gregorianischen Kalender zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Zürich folgte anfangs 1701 (vgl. HLS online, Artikel Kalender). [Bibliografie]

  6. 4

    Nicht-Katholische. Bezeichnung für zum evangelisch-reformierten Glauben Übergetretene. Der Kanton Zürich verblieb bis am 1. Januar 1701 beim Julianischen Kalender, der zehn Tage hinter dem Gregorianischen Kalender datierte (vgl. Idiotikon, Bd. 3, Sp. 562). [Bibliografie]



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