Transkription
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2.o Waß die Possession betrefe, können
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sie dieselbe zu Stÿgen, nit aber auf vnser
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Seiten erweißen: gleich wohl sie erfahren,
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daß mann auch von dorten ihnen disere
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Possession nit gestatten wollen, sonder sie dar-
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von abgetriben worden, vnnd haben sich ab-
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treiben lasßen. Posito aber, sie hetten
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die Possession annoch daselbsten, seye dar-
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umb noch kein Prob, das disere auf vnsere
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Seiten gange: wann ihrer 2 an einem
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Ohrt ein Guet haben, so von einem Gra-
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ben vnderscheiden werde, könne der einte auf
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seiner Seiten darmit hausen, wie er wolle,
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aber dem anderen etwas zu præiudicieren,
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habe er kein Gewalt etc. So dann
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das sie etwas diser vnser Seiten möchten
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abgeführt haben, möchte geschehen seÿn
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subreptitiè, vnwüsßend vnnd vnver-
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merkt vnßer, so vnß hofenlich nichts
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præiudicieren werde können etc.
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3.o Die Kostbarkeit der Schiffen gang sie nichts
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an. Sie mögen bauwen nach ihrem belieben,
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sollen aber bauwen dem Trittmann ohne Nach-
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theil etc.
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nur Fischer vnnd Flözer seÿen sollen,
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sollen sie in dem Badnischen 63.sten brief
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sich ersehen, wo die Eschenzer vnnd Mam-
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merer eben so wohl als die Steiner Schif-
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leüt geachtet werden. Item weise die
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Anno 44 zu Frauwenfeld ertheilte Er-
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kandtnus, das vnsere Eschenzer ein
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Schifart