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Martius.
[155r]
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keits wegen zubefehlen, das er bis auf
1694
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Dominicam in albisLa für Hanß Bant-
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lins seeligPa WittibPb vnnd
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Kinder, auch alle Güeter sorgen
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solle, vnnd verschafen, das sie recht ge-
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bauwen, gerüstet vnnd gearbeitet
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werden. In desßen wolle mann mit
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der Theilung oder darzu gehörigen dingen
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stillstehen bis vber die Heÿlige Zeit: dar-
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nach aber sehen, wie der Handel be-
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stellt, vnnd was etwann ferners
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vorzunemmen seÿn möchte.
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Nachgends seÿnd die SchafraterOa bauren
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mit sampt Hanßen YßlerenPc vnnd
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Stabhaltern Hanß BachenPd vor mir er-
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schinen, da nach langem zu- vnnd ge-
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gen-Reden der Handel dahin gerichtet,
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daß Hanß Ÿßler den Hoof wider zu
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seinen Handen nemmen, ihnen aber auf 3
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jahr vmb die dritte Garb wider verlehnen
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solle: Nach Verfliesßung aber der 3 jahren
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sollen sie wider Gewalt haben zu dem hoof
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zustehen, darbÿ aber ihme Hanßen sein
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führende Ansprach vnnd des Hoofs
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besßerung, wider gebührend Zuersezen,
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schuldig seÿn.a Ich hab darumb ein Concept aufgesetzt,
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vnnd befohlen, bis künftigen Mitwochen
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zu schliesßen: im widrigen Fahl soll der
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Hans zu dem Hoof stehenb, vnnd den
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zu
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  1. a Korrektur durch Autor am Seitenrand. Rekonstruiert: "schuldig seÿn" eingefügt.

  2. b Unsichere Lesung.

 

Zusatz-Fussnoten
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Personen
  1. Pa Hans Bantli (-1693).

  2. Pb [Vorname unbekannt] Bantli.

  3. Pc Hans Isler von Schafferez.

  4. Pd Hans Bach.

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Ortsnamen
  1. Oa Schafferez

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Latein
  1. La (lat) Weisser Sonntag, erster Sonntag nach Ostern