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keits wegen zubefehlen, das er bis auf
1694
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Dominicam in albis für
Hanß Bant-
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Kinder, auch alle Güeter sorgen
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solle, vnnd verschafen, das sie recht ge-
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bauwen, gerüstet vnnd gearbeitet
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werden. In desßen wolle mann mit
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der Theilung oder darzu gehörigen dingen
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stillstehen bis vber die Heÿlige Zeit: dar-
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nach aber sehen, wie der Handel be-
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stellt, vnnd was etwann ferners
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vorzunemmen seÿn möchte.
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Nachgends seÿnd die
Schafrater bauren
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mit sampt
Hanßen Yßleren vnnd
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Stabhaltern Hanß Bachen vor mir er-
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schinen, da nach langem zu- vnnd ge-
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gen-Reden der Handel dahin gerichtet,
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daß Hanß Ÿßler den Hoof wider zu
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seinen Handen nemmen, ihnen aber auf 3
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jahr vmb die dritte Garb wider verlehnen
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solle: Nach Verfliesßung aber der 3 jahren
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sollen sie wider Gewalt haben zu dem hoof
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zustehen, darbÿ aber ihme Hanßen sein
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führende Ansprach vnnd des Hoofs
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besßerung, wider gebührend Zuersezen,
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schuldig seÿn. Ich hab darumb ein
Concept aufgesetzt,
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vnnd befohlen, bis künftigen Mitwochen
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zu schliesßen: im widrigen Fahl soll der
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Hans zu dem Hoof
stehen, vnnd den
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Latein