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1694
in
Malefizischen Sachen etwas zue
di-
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sponieren: wolle aber dem
Weÿbel in
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disem Fahl allen Gewalt hiermit bester
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masßen vbergeben haben, was ein
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Grichtsherr in solchem fahl thuen
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Auf den Abend vmb 7 Vhren ist
Hanß
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Freÿ wider kommen, hatt brief mit sich gebracht
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von
Sonnenberg, vnnd bericht von
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Frauwenfeld, das gesagter
Galgen-
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jogeli von
Herrn Landtvogt wider entlasßen
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seÿe worden, auß vorwand, weilen er vor-
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gegeben, er habe die
hinfallende Sucht:
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Nunn
sie diß ein Sach, die in kein Krieg
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tauge. Hanß habe darüber berichtet,
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das diß ein lauterer Fund vnnd ohne Wahr-
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heit seÿe: so beneben Treüwe er immer-
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dar mit Feür, vnnd
sie niemand sicher,
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Wann er schon auß dem Land verpan-
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et werde, halte er sich in der Nachparschaft
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auf, komme Nachts wider hinein (wie er
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iezt zum anderen oder gar dritten mahl
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schon gethan) mache alsdann was er
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wolle, thüe ein
duk, vnnd seye also
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seinetwegen niemand mehr sicher.
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Welches als der Landtvogt vernommen,
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vnnd sonderbar durch
Schreiber Rüedi
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von Sonnenberg weiter berichtet worden,
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was
Jacob Weber für ein Gesell,
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habe er endtlich befohlen, mann solle
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ihne auf morgen wider vberbringen.
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein