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Februarius.
[140r]
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bekennen wollen, als das er seinem SchwecherGa
1694
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etwas FruchtsGb vertragenGc: vnnd derentwegen
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seÿe er an PrangerGd 2 Stund (darbÿ die Herren
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Capuciner ihme ein Stund abgebetten) vnnd
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2 jahr auß dem Land condemniertLa worden.
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Habe dorten 6 GuldenGe 1 Batzen vnnd hier im Wyhrts-
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hauß 5 Gulden 5 Batzen verzehrt, er diener Pa3 Gulden
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Kosten, vnnd der WeybelPb 1 Gulden Lohn zu heüschen.
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Die auß seinem Güetlin wider sollen bezahlt
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werden. Weil nunn er auß dem
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Land, sein frauwPc aber seinera Sachen sich nit
Indicitur dies rationum in
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annemmen, auch niemand, der in sein Sächlinb
causa Iacobi Weber.Lb
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stehenc wollte, sich herfür gethan, hab ich das
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beste zuseÿn vermeint, ihme die Aufrech-
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nung zuhalten, gesagte Oberkeitliche
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vnnd andere vnkösten zubezahlen, vnnd
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anderen Schulden einem iedem das seinige
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gebührend zuzustellen. Hab deret-
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wegen eben bÿ dißer OccasionLc dem Weÿbel
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3 RuefzedelGf geschriben, solche künftigen
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Sonntag zu EschenzOa, MammerenOb, vnnd
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auf BurgOc außkünden Zulasßen, auch
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künftigen Monntag zu disem End ernam-
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set, an demme allen Schulden Antwort zu-
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geben. Ich hab dem dienerPa
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ein Glaß brandtwein eingeschenkt, welches
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ihne so gut gedunkt, das er das dritte
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mir abgenommen vnnd vnder daß Tach ge-
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than. Doch hatt vnßer Weybel vnnd Hanß
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FreÿPd darvon auch etwas participiert etc:
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Eß erscheinte hernach auch Johannes RothPe
Ioannes Roth prætendit
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der Fischer, pittete, das er auch möchte
etiam ius Nativitatis.Ld
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in
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  1. a Korrektur durch Autor im Text. Rekonstruiert: "d(einer)" durch "seiner" ersetzt.

  2. b Unsichere Lesung.

  3. c Unsichere Lesung.

 

Zusatz-Fussnoten
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Personen
  1. Pa Stoffel Strasser.

  2. Pb [Vorname unbekannt] [Familienname unbekannt].

  3. Pc [Vorname unbekannt] Weber.

  4. Pd Hans Frey.

  5. Pe Johannes Roth.

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Ortsnamen
  1. Oa Eschenz

  2. Ob Mammern

  3. Oc Burg (SH)

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Glossar
  1. Ga 1. Mann der Schwester oder Bruder der Frau, 2., im weiteren Sinn aber auch jeder durch Heirat Verwandte.

  2. Gb Getreide (was die Erde als Hauptnahrung des Menschen hervorbringt, ohne Baumfrüchte, Beeren usw.)

  3. Gc Widerrechtlich wegtragen, stehlen; beilegen, regeln, übereinkommen

  4. Gd Bauwerk, Vorrichtung zur Verbüssung einer Schand - oder Körperstrafe oder zur Öffentlichmachen eines Vergehens

  5. Ge Währung (Florin, Gulden, Batzen, Heller, Reichsflorin, Kreuzer)

  6. Gf Mandat, Schriftstück, das öffentlich verlesen wird, amtlicher Aufruf an Gläubiger

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Latein
  1. La (lat) verurteilen

  2. Lb (lat) Der Tag für die Abrechnung im Fall Jakob Weber wird verkündet.

  3. Lc (lat) Gelegenheit

  4. Ld (lat) Johannes Roth begehrt das Schifffahrtsrecht.