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1694
jung, mit sampt
Jacob Webers auf
Gal-
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gen ehelichen haußfrauwen, beklagte sich
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disere, daß ihr Mann Jacob Weber
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sehr verdächtige Wahren habe, als Kernen,
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Haber, Gersten, Erbsen etc. Da gleichwohl sie wüsse,
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das er dergleichen nit kaufe etc. Beneben gange
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er ettlich mahl zu MitterNacht von Hauß, wüsse
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nit wohin, komme manchmahl zu mitternacht
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erst heim, wüsse nit wohär etc. Das also sie
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anders nichts darauß zu schliesßen habe, als das
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nit alles ehrlich hergehe. Pette derentwegen
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vnnderthänig vmb hilf vnnd Raht. Ich
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wüsste anders nichts entgegen Zu sezen, als
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ich wolle mit anderen Leüten auch reden, vnnd
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mein bestes thuen, das aufs wenigist ihren das
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ihrige sicher bleibe: dermahlen könne ich
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kein Raht geben. Sie sagte, sorge zum
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allermeisten, er möchte wegen seinen fähleren
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der Oberkeit in die Hand vnnd
band wachsen,
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vnnd möchte alsdann das ihrige mit dem
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seinigen dahin gehen. Ich antwortete,
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woll mit anderen Leüten reden, könne ein-
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mahl dermahlen mich weiters nit entschliesßen,
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doch möchte villeicht das beste seÿn, wann
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Herr Landtvogt ihne in Krieg verschafen
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thäte. Vnder desßen soll sie forderist
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Gott förchten, sich ehrlich halten, vnnd wann
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der Mann mit ihren gar Zu streng seÿn wollte,
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sich der Oberkeitlichen Hilf versicheren.
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Nachgends hab ich mit
Meister Benedict Geüggis
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Geuggis de antiquo censu. Schreineren
tractiert vmb seine der herrschaft
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sollende Schuld, so in 9 Viertel Kernen 13 Viertel
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Haber vnnd etwas Gelt gestanden. Vnnd
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weilen ich heüt bÿ Rechnung ihme 6 Gulden
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vnnd ettlich Batzen schuldig verbliben, mit ihme
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein