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Stein mir erstlich den Gruosß abgelegt, her-
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nach aber geklagt, das vnßer jeger ihme
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gestrigen Tags, als er auf den Abend auf
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die Enten im
Rhein gelusteret, vnnd ein
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oder die andere geschosßen, Theils mit Worten,
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theils mit vngebührender Manier ernstlich
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zugeredt, also das bald etwas anders er-
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folget were: vnnd darbÿ vermeldt, es
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müsße bÿm Tausendt
Sacrament ein
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anders seÿn etc. Nunn habe er diße Ge-
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schicht vor seinen Gnädigen herren vnnd Oberen
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erzellt, die sich ab solcher vngestümm deß
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jegers sehr verwunderet, vnnd nit glau-
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ben wollen, das solches auß meinem befelch
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geschehen; in dem mir bekannt seÿn werde,
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daß vor dißem, als der
junge Herr Hanß Conrad
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Ezwÿler im Reÿn in
Eschenzer Gerichten
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ein
Reigel geschosßen, dißen Reigel ihme
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Meister Conrad Geüggis der Schmidt abgeiagt,
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vnnd gesagter Ezwÿler darüber in buosß
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gezogen sollen werden: so habe mann
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dorten vnßers Seits dahin sich erklärt,
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das wann die herren von
Stein den Eschenz-
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eren in ihren Gerichten solches Schiesßen ge-
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statten wollen, werde mann auch von Seiten
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Eschenz dennen von Stein in gleichem den
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Zugang nit spehren. Worauf ein loblicher
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Magistrat zu Stein sich
reversiert, vnnd
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werde selbiger
Revers hier im
Schlosß
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ligen; hierüber aber kein anderer be-
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richt vor ihren herren nit eingelofen,
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vnnd also er vnnd andere vermeint, es
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werde darbÿ sein Verbleiben haben,
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein