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November
[051r]
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vmb gebührende bezahlung zu zeigen:
1693
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vnnd endtlich 6.o Dem Gottshauß alle
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seine auf desßen Güeteren stehende baüm,
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so mann es verlangte, vmb einen gezimm-
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enden Pfenning hin zu geben, verbunden
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seÿn. Vnnd im fahl bÿ beiden disen Puncten
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mann sich nit selbsten vergleichen könnte,
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soll den Preÿß ausszusprechen, zweÿen
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vnpartÿischen vbergeben werden, vnnd was
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dann dise sprechen werden, beide zu geloben
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verpflichtet seÿn. 7.o Vnnd dann
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vber alles soll den frauwen 5 Tugaten
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Trinkgelt geben werden etc. Diß
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waren hiermit die conditionesLa, so mann
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gegen ein andren aufgesezt. Darauf
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Herr Statthalter dem verkeüfer vnnd
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interessierten ein gueten Trunk aufstellen,
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vnnd also ein glükseeligen Abend wünschen
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lasßen. Wir giengen darüber gleich
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zu dem NachtEsßen, vnnd nach kurzem
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zur Ruhe, welche Herr Obervogt RüeplinPa
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im Schlosß genosßen, vneracht er sonsten
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gewillet, wider nacher Hauß zu kehren.
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Warumben aber mann mit dem Preÿß
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so hoch gefahren (da sonsten niemand
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von vnß die Wiß so hoch geachtet) ware
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vrsach, weilen mann ersorgt, es möchte
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der Kauf sonsten gezogen werden, weilen
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die Wiß in WellenbergischenOa Gerichten
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gelegen, vnnd derentwegen gar leichtlich
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können gezogen werden.
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Den 21.
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    Zusatz-Fussnoten
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    Personen
    1. Pa Obervogt Karl Anton Rüpplin.

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    Ortsnamen
    1. Oa Schloss Wellenberg (Welebärg)

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    Latein
    1. La (lat) Bedingungen