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November.
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1693
auf den Augenschein, besichtigten alles wohl, vnnd
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befanden sich anbÿ Hauptmann von Thuon-
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dorfOa, vnnd Fendrich N.La auch von Thuon-
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dorf. Nach demme wir lang auf dem
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Augenschein vnß gesaumbt, vnnd die Wisen
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hinder- vnnd für sich besichtigte hatt mann
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angefangen gegen ein anderen zu proiect-
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ieren, hatt aber alles nichts verfangen
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wollen, bis wir in das Schlosß Sonnen-
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bergOb kommen, dorten zusamen, vnnd mit-
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hin von ein anderen getretten, endtlich nach
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vilem durch Herrn Obervogt RüepplinPa,
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der sich hierinn treflich gebraucht, also
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Prati Sonnbergensis
verglichen, das namlich die Wise
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Emptio conclusa
1200 Gulden angesezt seÿn solle: Auf deren
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per 1200 Gulden.Lb
Abschlag solle mann ihme cedierenLc
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daß Wißlin WeÿerwißlinOc geheissen,
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so zwüschen seinen Güeteren gelegen:
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2.o Soll ihme verkeüferen der Böhn-
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lerPb 10 jahr mit Holz vnnd allem
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darauf erwachßenden vbergeben seÿn.
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3.o Soll mann ihme 800 Gulden paar Gelt
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bezahlten, vnnd hundert Gulden an der Schuld,
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die er in das Schlosß zu thuen, dureha-
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wüschen. 4.o Soll Sonnenberg den
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Weinkauf dargeben; hinwider soll Hauptmann
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FehrPc den Schlosß-Knechten ein halben
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Eÿmer Wein geben. 5.o Vnnd
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weilen gesagtes Weÿerwißlin einem Reeb-
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mann zugestellt geweßen, soll Hauptmann
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Fehr dem Schlosß ein anders gleich nuz-
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bares an gelegenem Ohrt dem Rebmann
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vmb
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  1. a Unsichere Lesung.

 

Zusatz-Fussnoten
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Personen
  1. Pa Obervogt Karl Anton Rüpplin.

  2. Pb [Vorname unbekannt] Böhnler.

  3. Pc Adam Fehr, Veer.

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Ortsnamen
  1. Oa Thundorf

  2. Ob Schloss Sonnenberg

  3. Oc (Ort nicht ermittelt.)

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Latein
  1. La (lat) nomen nescio, unbekannter Name

  2. Lb (lat) Der Kauf der Wiese auf Sonnenberg wird um 1200 Florin abgeschlossen.

  3. Lc (lat) nachgeben