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1693
auf den Augenschein, besichtigten alles wohl, vnnd
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befanden sich anbÿ
Hauptmann von Thuon-
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dorf, vnnd Fendrich
N. auch von Thuon-
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dorf. Nach demme wir lang auf dem
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Augenschein vnß gesaumbt, vnnd die Wisen
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hinder- vnnd für sich besichtigte hatt mann
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angefangen gegen ein anderen zu proiect-
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ieren, hatt aber alles nichts verfangen
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wollen, bis wir in das
Schlosß Sonnen-
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berg kommen, dorten zusamen, vnnd mit-
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hin von ein anderen getretten, endtlich nach
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vilem durch
Herrn Obervogt Rüepplin,
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der sich hierinn treflich gebraucht, also
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verglichen, das namlich die Wise
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1200 Gulden angesezt seÿn solle: Auf deren
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Abschlag solle mann ihme
cedieren
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daß
Wißlin Weÿerwißlin geheissen,
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so zwüschen seinen Güeteren gelegen:
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2.o Soll ihme verkeüferen der
Böhn-
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ler 10 jahr mit Holz vnnd allem
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darauf erwachßenden vbergeben seÿn.
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3.o Soll mann ihme 800 Gulden paar Gelt
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bezahlten, vnnd hundert Gulden an der Schuld,
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die er in das Schlosß zu thuen,
dureh-
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wüschen. 4.o Soll Sonnenberg den
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Weinkauf dargeben; hinwider soll
Hauptmann
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Fehr den Schlosß-Knechten ein halben
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Eÿmer Wein geben. 5.o Vnnd
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weilen gesagtes Weÿerwißlin einem Reeb-
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mann zugestellt geweßen, soll Hauptmann
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Fehr dem Schlosß ein anders gleich nuz-
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bares an gelegenem Ohrt dem Rebmann
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Latein