2
das Haüptlin Vÿch durch den
Landtgrichts1693
3
diener bÿ dem
Schmulzer arrestiert seye
4
worden, wo es gestanden, vnnd hab desßet-
5
wegen der Schmulzer selbiges nit verkaufen
6
können: werde hiermit selbiges haüptlin
7
Vych vnderpfend bleiben, bis mann es dessen
8
entlasße, vnnd der Kaüfer
sehen kann, was er ge-
9
kauft habe. Vber disen bericht liess
10
ich dem
Müller anzeigen, er soll auf morn-
11
derigen Tag mit dem Schmulzer wider reden,
12
vnnd vernemmen, was er für bescheid gebe:
13
dann auch dem
Landtrichter sagen, wesßen
14
er berichtet worden: mir aber von allem
15
auch grundtlich
Relation dann von beiden vber-
16
bringen, werde als dann ferner ordnen,
17
was zuthuen seÿn möchte.
18
Den tag hab ich dem
Weÿbel den Sazgelt Rodel
19
geben, selbigen einzuziehen, vnnd befohlen, daß
20
er alle mahne, im fahl sie nit gebührend ab-
21
statten, vnnd er darumb gehen müsße, soll er
22
vmb sein Gang bezahlt werden von dem ienigen,
23
welcher nit zahlen werde.
24
Nach Mittag ist
Burgermeisters von Steken-
25
boren Reebmans Frauw ankommen, vnnd
26
25 Gulden Capithal vnnd ettlich Gulden zinß gebracht,
27
welche sie begehrte zu hinderlegen, vmb die-
28
weilen sie vmb etwas Güeter sampt
29
anderen
interessierten schuldig ware, vnnd die Schuld
30
gern abgelöst hette: die
consorte aber scheinten
31
wollen hinläsßig seÿn. Damit aber sie
32
ihren Antheil abstosßen könnte, hatt sie
__________________________________
Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
__________________________________
Ortsnamen
__________________________________
Latein