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[015v]
September.
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1693
erfordere solches die Schuldigkeit, weilen
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männigklich sich sehr beklagt, wie ihnen
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in Trauben vnnd Reeben Schaden ge-
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schehe, damit anderen ein Schreken
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einzuiagen. Auf den
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Abend hatt es wider ein zimlich starken
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Luft gehabt, darüber widerumb Reegen
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gefolget, aber nit stark, vnnd nit gar
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lang, dann [...]a.
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Denb 25. Septembris. Am Morgen war der Himmel mei-
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sten Theil sauber, vnnd im Thal ein
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starker Nebel. Hatt nach Mittag ein
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warmen Sonnen-Schein gehabt, in der
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Nacht aber darauf wider zimmlich sanft gereg-
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net. Vmb 2 Vhren kam Johann
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Iohannes Iacobus Ulman
JacobPa Vlmann, klagt vber Hanß BantlinPb,
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componitur com Ioanne
daß er ihme iezt vom dienst vrlauben
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Bantli ob servi-
wolle, da er mit ihme accordiertGa, wider ein
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tium, eiusque mercedem.La
jahr bÿ ihme zudienen per 16 Gulden vnnd ein
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Stuk Aker ausszureütenGb, vnnd für sich
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selbsten anzublüemenGc: jezt aber sieGd der Aker
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fertig, vnnd da er sehe, das es etwas
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ertrage, wolle er iezt ihne mit lähren
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Händen absenden. Hanß Bantlin
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mit bystand Leütenambt HardersPc ant-
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wortet, er hab selbsten vrlaub begehrt, vnnd
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sein jahrlohn erforderet: denn habe er
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bÿ ein anderen, woll den ihme folgen
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lasßen, für das vbrige seÿe er ihme
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nichts schuldig, weilen er selbsten ohne ver-
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nünft-
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  1. a Fehlender Nachtrag.

  2. b Korrektur durch Autor im Text. Rekonstruiert: "Den" eingefügt.

 

Zusatz-Fussnoten
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Personen
  1. Pa Johann Jakob Ulmann.

  2. Pb Hans Bantli (-1693).

  3. Pc Leutnant Hans Friedrich Harder.

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Glossar
  1. Ga pass, sich fügen gefallen

  2. Gb roden

  3. Gc ansähen

  4. Gd Konjunktiv, indirekte Rede: sei

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Latein
  1. La (lat) Der Streit zwischen Johannes Jakob Ullman und Johannes Bantli wegen des Dienstes und seines Lohnes wird geschlichtet.