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erfordere solches die Schuldigkeit, weilen
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männigklich sich sehr beklagt, wie ihnen
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in Trauben vnnd Reeben Schaden ge-
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schehe, damit anderen ein Schreken
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Abend hatt es wider ein zimlich starken
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Luft gehabt, darüber widerumb Reegen
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gefolget, aber nit stark, vnnd nit gar
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Den 25. Septembris. Am Morgen war der Himmel mei-
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sten Theil sauber, vnnd im Thal ein
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starker Nebel. Hatt nach Mittag ein
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warmen Sonnen-Schein gehabt, in der
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Nacht aber darauf wider zimmlich sanft gereg-
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net.
Vmb 2 Vhren kam
Johann
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Jacob Vlmann, klagt vber
Hanß Bantlin,
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daß er ihme iezt vom dienst vrlauben
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wolle, da er mit ihme
accordiert, wider ein
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jahr bÿ ihme zudienen
per 16 Gulden vnnd ein
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Stuk Aker
ausszureüten, vnnd für sich
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selbsten
anzublüemen: jezt aber
sie der Aker
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fertig, vnnd da er sehe, das es etwas
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ertrage, wolle er iezt ihne mit lähren
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Händen absenden. Hanß Bantlin
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mit bystand
Leütenambt Harders ant-
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wortet, er hab selbsten vrlaub begehrt, vnnd
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sein jahrlohn erforderet: denn habe er
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bÿ ein anderen, woll den ihme folgen
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lasßen, für das vbrige seÿe er ihme
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nichts schuldig, weilen er selbsten ohne ver-
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Glossar
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Latein