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1693
zu dem einten Hauß gangen, da wir vnß
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wider gesezt, vnnd einer dem anderen
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eins bescheid gethan. Da ich bald ab-
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reißen wollte, beschikte ich
Hanß Ysßleren
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mit seiner gegen-streitenden Parthÿ sprach
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ihnen beider seits ernstlich Zu, vnnd ver-
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einbarte sie, so gut ich könnte, gaben auch
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sie ein anderen darauf die Hand, mit
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Versprechen, solche wort keines weegs
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mehr zugedenken oder zu
äferen, sonder gut
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Freünd gegen ein anderen zu seÿn. Mithin
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gab ich auch dem
Jogeli Ysßler ein Verwiß,
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welcher in der Marken-besichtigung gegen
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den vndergängeren sich in etwas mit
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Worten zu vngütlich außgelasßen, vnnd
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befahl ihme, sich mit ihnen fründtlich zu-
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vertragen; sonsten so es zu Clag kommen
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worde, werde es vnngestraft nit bleiben.
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Auf diß gieng ich allgemach nacher Hauß,
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vnnd begleitete mich der
Weÿbel bis nacher
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Bornhaußen, da ich ihne wider zuruk ge-
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schikt, mit den vndergängeren die vbrige
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Markstein auch in eine Richtigkeit zu-
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machen: ich aber gienge einzig allgemach
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nacher Hauß, vnnd verrichtete
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meine Schuldigkeiten, vnnd andere Sachen.
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Auf den Abend hatt vnß der Liebe Gott wider
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ein Reegen gesandt, welcher das trukene
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Erdtrich wider erfrischet: desßen es sehr noth-
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein