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gantz vngleich, vnnd treüwete Reegen,
1690
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derentwegen ich bÿ Hauß verbliben, vnnd
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mein Andacht einfältig verrichtet.
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19. Septembris. Liesße Herr Probst von
Wagenhaußen
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vnnd ich den Gricht-Stein auf
Rappenhoof
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wider aufrichten, welcher schon vill jahr gelegen,
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denn beide Parthÿen neüwlich besichtiget, vnnd
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weilen darbÿ nichts streitiges ware, wir
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auf heütigen Tag Leüt verordnet, welche
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selbigen wider aufgerichtet
. Vnnd waren
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von Seiten Wagenhaußen gegenwertig, der
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Wagenhausische Weÿbel, vnnd Förster
, von
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Seiten Eynsidlen der Grichts-Weybel Benedict
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Freÿ, vnnd bin endtlich ich mit Caspar Weÿ-
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bel auch darzu kommen, vnnd alles recht
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gemacht angetrofen. Ich schikte Hernach
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den Grichtsweÿbel nacher
Steinegg, dem
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Obervogt ein Rechnung zu vberbringen,
Dominus Præfectus in Steinegg
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darinn die vnkösten verfasst waren,
solvit pretium nuper iterum
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welche wegen des neüwlich aufgerichteten
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Grichts-Stein alldorten aufgelofen, so in der
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Summa halteten 6 Gulden 10 Batzen 6 Pfennige. Die halbe
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vnkösten von gesagtem Herrn Obervogt ab-
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zuforderen
, welche er gutwillig vnnd gern
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aussgeseklet. Ich hab dem Weÿbel neben
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dißem, Befelch gegeben, andere Sachen mit
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dem OberVogt auch zu reden
. Weilen aber er sich
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von seinen Augen verzogen, hatt er dem
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befelch nit können statt thun. Alß
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nunn ich nacher
Freüwdenfels wider heim-
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Ortsnamen
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Latein