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dem Meinigen selbigen Stein wider auf
1690
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richten vnnd richtig machen solle. Eß
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hatten zwar die Herren von
Stein ver-
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meint, sie möchten auch etwas wegen
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des Rappenhofs zu thun haben, vnnd sie
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selbiger Stein villeichter ein Güeter Stein.
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Nach demme aber sie selbigen gesehen, seÿnd
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sie von ihrer Meÿnung gern abgestanden.
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Nach demme nunn diß sein Richtigkeit also
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hatte, liesße der Obervogt im Steinbach
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schön verdempft Kalbfleisch, vnnd darüber
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ein Zierlichen Braten aufstellen, welches ich
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mir auch in etwas belieben lasßen, vner-
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acht ich spath vom Mittag Esßen kommen.
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Vnnd trinkte beneben ein oder ander Gläßlin
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Wein, der auch gut ware. Wir ver-
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weileten vnß bÿ solcher
Tractation vast
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eine gantze Stund, oder noch mehr, da ich
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den Aufbruch gemacht, weilen theil ich
kein
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sonderen Appetit mehr hatte, vornemblich aber,
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weilen ich gesehen, das bald ein starker
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Reegen herabfallen werde etc. Gienge also
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mit ihnen in die
Guggenhaußer Gasß,
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darinnen die Herren Zu Stein vermeinten,
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die Gemeind
Eschentz müsste die Strasß
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machen
. Die von Eschenz aber sagten, wüsße
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bÿ Manns Gedenken niemand, das sÿe
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einigen tag darinn gearbeitet. Wir
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namen den Augenschein von dem Gricht-Stein
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so oberhalb dem
Guggenhaußer stehet, gegen
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Ortsnamen
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Latein