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1690
der Stein wider aufgerichtet worde. Wir
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giengen hierüber durch daß
Wagenhaußer
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Holtz hinunder in Steinbach, trafen aber
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dorten dißere Herren nirgendts an, vnnd
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müssten also wir mehr als eine Viertel-
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Stund ihrer erwarten
. Da endtlich sie auch
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ankommen, vnnd salutierte ich sie vnnd
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sie mich gantz fründtlich, führten auch mich in
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daß Hauß hinauf, in ein absönderlich Zimer,
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wo ein Tafel gedekt war etc. Wir sezten
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vnß dorten nider, vnnd machte ich kurtzlich
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den Vertrag, daß nammlichen ich gewüsst,
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daß ein Markstein bÿ dem Rappenhoof
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sich vberal gesenkt: derentwegen nöthig
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seÿe, daß selbiger wider aufgerichtet werde.
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Vnnd betrefe derselbe die Probstÿ Wa-
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genhaußen vnnd das
Gottshauß Eÿnsidlen1.
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Wann dann Herr Probsten belieben möchte,
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iemandem gelegenlich Befelch zu geben,
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daß selbiger wider möchte aufgerichtet werden,
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sollte darmit künftigen Streitigkeiten,
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welche bÿ dergleichen Steinen leichtlich erwachßen
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könnten, wann mann selbige nit wohl
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versorgte, wohl vorgebogen werden.
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Herr Probst antwortete, es habe hier kein Streit,
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vnnd sie er meiner Meÿnung, das nammlich
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anders nichts nöthig, als daß er wider solle
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aufgerichtet werden
. Soll ich einen Tag ge-
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legenlich darzu ernambßen, wolle er
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als dann iemanden dahin schiken, der mit
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Ortsnamen
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Latein