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Iulius
[243r]
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zu Junker Stattvogten Guldinast, weilen
1690
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der Ampts-Burgermeister nit anwesend,
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kehren, ihme die Sach vortragen, vnnd vmb
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Willfahr des Einzugs anhalten. Dann bÿ
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ihnen nit braüchlich, daß ein Außburger
Non moris esse, ut
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eines Burgers dochter Heüraten könne
non Civis ducat Civem
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vnnd zu einem Burger angenommen werde,
nisi liber.La
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er habe dann sein ehrlich Harkommen, vnnd
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Freÿen Zug erwißen, daß er keinem Herren
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mit Leibeigenschaft zugethan seÿe. Also
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weilen der verstorbne Cuoriger ein aBurgerin
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geheüratet vnnd Burger worden, müsste
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er eintweders sein Leibeigenschaft ver-
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schwigen, oder aber deroselben Entlasßung er-
Igitur errorem intervenisse.Lb
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wißen haben, sonsten er die burgers dochter
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nit heüraten, vnnd nit Burger werden
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können. bDaß also ein fähler müsße hierin
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mitgelofen seÿn. Weilen nunn demme also,
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finde er daß thunlichste, ich solte Herrn Statt-
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Vogten darvon parte geben, vnnd seinen
Videri enim consultius, cum
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Raht darumb suochen etc. sonsten villeicht
Magistratibus desuper
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ein loblicher Magistrat von solcher Abforder-
colloqui.Lc
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ung des Mortuarii ein Misßfallen haben,
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vnnd vngelegenheit erweken möchte.
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Ich fand dißen Einschlag gantz vernünft-
Videtur consilium æquum.Ld
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ig, pate ihne, mein Geleitsmann zuc
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seyn, welches er mir gantz willig zuge-
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sagt. Gieng also mit ihme alsobald,
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zu desßen Hauß, patte vmb Audienz, die
Ergo ad Dominum Urbi-
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Herr Stattvogt mir gleich zugesagt, vnnd
Præfectum Guldinast
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mich
itur.Le
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  1. a Korrektur durch Autor Rekonstruiert: "ein" eingefügt.

  2. b Texteingriff durch Edition: Doppelpunkt durch Punkt ersetzt.

  3. c Texteingriff durch Edition im Text.: "zu-" durch "zu" ersetzt.

 

Zusatz-Fussnoten
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Latein
  1. La (lat) Es sei nicht üblich, dass ein Nicht-Bürger eine bürgerliche Frau heirate, ausser er sei frei.

  2. Lb (lat) Es müsse ein Fehler aufgetreten sein.

  3. Lc (lat) Es scheine empfehlenswert, die Sache zuerst mit den Beamten zu bereden.

  4. Ld (lat) Die scheint ein vernünftiger Vorschlag zu sein.

  5. Le (lat) Deshalb macht man sich zu Herrn Stadtvogt Guldinast auf.