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mir Brief gebracht, vnnd vnder anderem auch
1690
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eine
Copiam von den Herren zu
Zürrich,
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in welchem sie begehren, daß in dem Kirchhoof
Tigurini petunt abs Illustrissimo
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Streit mit rechtlichem
citieren vnnd
processierennostro, ut controversia cœme-
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eingehalten, vnnd dem Statthalter zu
Freüwden-terii non iudicialiter agatur.
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fels befelch gegeben werde, daß
xxx in dißem
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Handel ein fründtlicher verglich geschehen
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möchte
. Dahin dann sie ihren Mitrath Herrn
Promittunt per Dominum Rahn confe-
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Hanß Heinrich Rahn nacher
Stein verschikt,
rentiam cum Patre Œconomo in
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der mit Herrn Statthalteren Zu Freüwdenfels con-
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ferieren solle. Vnnd weren nunn auf so
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Freündtliches Ersuechen Ihre Fürstlich Gnaden der
bita, per conferentiam liqui-
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Meÿnung, mann könte mit rechtlichem
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Processieren wohl einhalten. Mich
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freüwete, das die Conferenz mit Herrn Rahn
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schon fürüberen, vnnd hofenlich in solchen
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Terminis, daß weder von Seiten eines loblichen
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Standts Zürrich, noch Ihrer Fürstlich Gnaden zu
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Eynsidlen1 einiges Misßfallen darinn haben
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werden. Welches dann ich in einem an
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Herrn Cantzleren abgegebenem weitleüfig
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nacher Eynsidlen berichtet, vnnd Ratification
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begehrt; dahin auch von Herrn Schultheisßen
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Rüepplin mir geschikte Antwort mitge-
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Als ich gegen halber 6 vhren vber die von Eÿn-
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sidlen empfangene Brief eine Antwort
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rüstete, vnnd eben einem Schreiben an Herrn
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Patrem Subpriorem das End machte, ist der Himmel
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durch ein dikes Gewülk dergestalten
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verfinsteret worden, daß ich im Schreiben
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nit mehr fortfahren, sonder aufhören
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Ortsnamen
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Latein