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der lezte Schlusß dahin gangen, mann
1690
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solle dem
Revers, so Junker
Hector von Berold-
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ingen solle geben haben, nachschlagen,
Deciditur, habitis rever-
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vnnd vernemmen, was selbiger laute
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vnnd weilen dißer in der Kirchenlad
Burg
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villeichter verwahret möchte seÿn, soll
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Herr Statthalter zu
Freüwdenfels selbige
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öefnen vnnd erforschen lasßen, vnnd was
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gefunden, wider berichten. So dann
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solle mann beide Parthÿen mit Freündt-
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lichkeit zu einem Verglich weißen, das
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1.° Eintweders die
Evangelische Eschenzer
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proportionaliter bÿtragen sollen.
Oder
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2.° den
von vilen jahren aussgemarkten
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Bezirk beziehen auf dem Kirchhoof,
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vnnd also abgesonderet seÿn. Oder
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3.° Nacher Burg ihr Grebt transferieren,
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vnnd sollen die Catholische Eschenzer dar-
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gegen ein Stüklin Gelt darschiesßen.
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Sollen die von
Zürrich darüber dem Herrn
Prædi-
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canten auf Burg Befelch geben, Herrn Pater Statt-
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halter zu Freüwdenfels aber mit den Catho-
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lischen auch reden, das sie sich zu einem
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Freündtlichem Verglich
accommodieren.
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Vnder desßen solle mann mit dem Rechten
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gäntzlich einhalten, vnnd die Sach bis in
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3 oder 4 Wochen vngefahr suechen
zu
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vergleichen. Nach geendetem
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dißem Schlusß ist mann aufgestanden,
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zu dem Mittag Esßen gangen, darbÿ Herr
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Decan dem Herrn Statthauptmann Hirzel
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den Vorsiz gegeben, etc. vnnd im
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Ortsnamen
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Latein