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1690
nit darumb einigmahl ersuecht worden?
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Antwort.
Circa Annum 58, 59,
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60, 61, 62, 63. ist der Kirchhoof wider
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repariert worden, dahin zu
contribuieren
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hatt mann die von
Eschentz ersuecht vnnd
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anhalten wollen, masßen
Junker Hector seelig
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die Argumenta pro vnnd contra aufgesezt.
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Darüber dann die Evangelische Kirchen Burg,
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vnzweifenlich die Eschenzer ihre Glaub-
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ens gnosßen der beschwerd zu entheben,
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für
sie vnnd anstatt ihrer
25 Florin 10 Batzen etc.
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dahin gesteüret, zwar auß keiner Schuld-
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igkeit für sich, sonder auß Nachparschaft
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vnnd gutem Willen, weilen wie oben ge-
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meldt, bekannt vnnd gewüsß, das die
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Kirchen Burg
de iure nichts schuldig. Weil
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nunn Burg vor disem bÿgesprungen,
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vnzweifenlich, damit die Eschenzer diß
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nit thun müsßen, ist der Kirchen Eschenz
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wenig daran gelegen geweßen, wer
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in der Eschenzer Namen vnnd für sie bezahlt,
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wann nur sie ihr
Ansprach erhalten,
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daß also schon damahlen sie vmb bÿsteür
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gesucht worden, vnzweifenlich auch, wann
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Burg nit Hilf gethan hette, solche bÿsteür
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von den Eschenzer mit Recht were ge-
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suecht worden. Die Herren
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Deputierte sagten, sie iüngst mit
Herrn
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Weber, der in besagten jahren
circiter
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den Kirchen dienst auf Burg versehen,
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geredt, der wolle nichts kantlich seÿn,
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daß seye gegeben worden, zwar wohl,
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein