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[202v]
Maius
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1690
angesuecht werden in dem der 42ste Ver-
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traga, heiter sagt, sie mögen zu
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EschentzOa vergraben werden, vnnd einiger
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SchuldigkeitGa zu Erhaltung des Kirch-
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hoofs nicht gedenkt. Werden also ob
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Gott will dieselbe nit konnen zur bÿsteür
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gehalten werden. Antwort.
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Responsio.La
Der Vertrag sage zwar nit expressèLb, das
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sie bÿsteüren sollen. Sage aber entgegen auch
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nit, das sie nit bÿsteüren sollen: vnnd sieGb
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aber in solchem Fahl, wo nichts heitersGc geschriben
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zufinden, auf allgemeine Reglen zu sehen,
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deren eine ist, ut qui sentit commodum, sentiat
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et onus:Lc also die Evangelische Eschenzer
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zu dem bÿtrag billich steüren sollen etc.
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Arguunt iterumLd
Nein, sagte Herr Rahtsherr RahnPa, Eß
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will hierinn kein Volg seÿn; dannen es
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ist aller Ohrten gebreüchlich, das ein
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iede Kirch seinen Kirchhoof erhalten
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solle. So ist dann bekannt, das die
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Eschenzer Kirch von der Kirchen BurgOb
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separiert, ein sonderbare Kirchen ist,
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also solle sie billich ihren Kirchhof selber
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ResponsioLe
erhalten. Antwort, es sÿe
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diß zwar wahr, wo einerlei Religion sÿe.
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Wo aber zweÿerlei Religionen seÿen, könne
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es nit so verstanden werden. Vnnd stehe
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aber diß Argument für die Eschentzer Kirch
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gar wohl; dann wann wahr ist, daß
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ein iede Kirch sein Kirchhoof erhalten
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solle,
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  1. a Korrektur durch Autor im Text. Unsichere Lesung: "Vertragt" durch "Vertrag" ersetzt.

 

Zusatz-Fussnoten
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Personen
  1. Pa Hans Heinrich Rahn (1646-1708).

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Ortsnamen
  1. Oa Eschenz

  2. Ob Burg (SH)

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Glossar
  1. Ga Pflicht, Gebetspflicht

  2. Gb Konjunktiv, indirekte Rede: sei

  3. Gc Klar, klareres, deutlich

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Latein
  1. La (lat) Antwort

  2. Lb (lat) ausdrücklich

  3. Lc (lat) Wer den Nutzen hat, soll auch den Schaden haben.

  4. Ld (lat) Sie verwerfen sie wieder.

  5. Le (lat) Antwort.