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mir erzellt. Ich fande, das solches nit
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könte vngestraft lasßen, beschikte gleich
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den
Weÿbel zu mir, befahl ihme, des Kinds
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Mueter zu bieten, das sie auf mornderigen
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Tag bÿ
Leütenambt Harders Hauß zur
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Cronen, mit sampt dem Kind, erscheinen
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solle. Als nunn ich nechsten Tag
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vmb selbige Stund hinunder kommen, vnnd
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die Mutter mit dem Kind angetrofen,
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hab ich in bÿseÿn Leütenambt Harders
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vnnd des Weybels, auch Gegenwart des
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Bruder Caspars der Mutter gar ernstlich zu-
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gesprochen, vnnd befohlen, das Kind heim zu-
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führen, in byseÿn des Weÿbels vnnd aller
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ihrer Kinden mit der Rueten zustreichen,
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vnnd also abzustrafen: vnnd solle mich nach-
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gends der Weybel berichteten, ob die
Execution
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recht geschehen. Bin also wider heim
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Auf den Abend ist
vnßer Herr Pater Marianus hier
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ankommen, damit er da des jahrzeits tags
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seiner
Lieben Frauw Mueter seelig erwarte-
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te, welcher auf den 29. diß gestellt gewesen.
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25. Aprilis. Bin ich nacher
Œningen zum Ader-
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lasß-Mittag Esßen
invitiert worden. Weilen
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aber Herr Pater Marianus bÿ mir ware, habe ich
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theils desselben vergesßen, theils aber hette es
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sich nit gebührt, daß ich Herrn Patri Marianum ohne
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tiam Reverendi Patris Mariani. Aufwahrt hette im hauß gelasßen. Bin also
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bÿ hauß gebliben: er aber hier bis auf den
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27. Aprilis sich aufgehalten, da er vmb
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Latein