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Aprilis
[193r]
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wider empfangen worden. So haben die Lehen-
1690
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Leüt darüber vmb Gnad gebetten, ihnen bis
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zu künftige Abenderung zu verschonen, wollen
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aber deß vberig gern vnnd willich thun, was
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Lehenleüten zustehet. Derentwegen
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ich, weilen Ihre Fürstlich Gnaden Pamir endtlich alles
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nach meinem Gutgedunken zu disponierenLa
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vberlasßen, hab ich die alte Lehenbrief
Non urgentur ad novas obli-
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wider für gültig erkennt, darauf geschri-
gationes etc.Lb
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ben, den Leheneÿd thun lasßen, vnnd mit Ab-
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forderung des EhrschatzesGa daß Lehen zuge-
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stellt. Einzig stund noch vnder
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Hanß PantlinsPb intressierten streitig, wie
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sie die 2 huenlin, welches selbige Lehen
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zahlen sollte, vnnd von vilen jahren har
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vnbezahlt gebliben, sollten auf den güteren
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vertheilt werden. Ich forderte nur die
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Anno 89 verfallene, was aber eltere weren,
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liesße ich fahren, vnnd dann inskünftig
Controvertunt ipsimet
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sollten sie fleisßig eingezogen werden.
de solutione duarum galli-
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War endtlich daß resolviertLd, Jogli TraberPc
narum.Lc
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vnnd andere mit interessierte sollten in
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Freündtlichkeit zusamen tretten, vnnd sehen
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wie sie diße Grund zinß hüenlin mit ein
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anderen vertheilten. Ich gab ihnen
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etwas von eingebeizten Wiechßlen, vnnd
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entlasste sye also.
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Den Tag gab ich dem Weÿbel Pdbefelch, auf
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mornderigen Tag ettliche alte ehrliche Männer
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zu sich zu nemmen, damit wir auf mornder-
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igen tag, so der schön were, könten den
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Reichen-
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    Zusatz-Fussnoten
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    Personen
    1. Pa Fürstabt Augustinus Reding von Biberegg (1625-1692) von Schwyz, Profess im Kloster Einsiedeln, Benediktiner

    2. Pb Hans Bantli (-1693).

    3. Pc Jakob Traber.

    4. Pd [Vorname unbekannt] [Familienname unbekannt].

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    Glossar
    1. Ga Erschatz: Abgabe des neuen Lehensmanns bei Veränderung des Lehens

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    Latein
    1. La (lat) einrichten

    2. Lb (lat) Sie werden nicht zu neuen Verpflichtungen gedrängt usw.

    3. Lc (lat) Sie streiten unter sich über die Zahlung zweier Hühner.

    4. Ld (lat) beschliessen