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mich beklagt, daß mir geredt worden,
Herr1689
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Hoofmeister habe bÿ
Leütenambt Harderen Quæritur contra quaedam dicta
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von mir geredt, daß neüwlich ein Knecht von
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Veldbach hier geweßen, brief abzuholen,
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demme hab ich ein
Vhrten abgeforderet.
Eß
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gedunkte mich diß ein Vnwahrheit, weilen die
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Abforderung der Vhrten von einem bedienten
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gesagten Gottshaußes gar vnhöflich mir vor-
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kommen etc. Ich hab darüber mit meinen diensten
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geredt, vnnd ob iemandem von Feldbach ein
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ÿhrten abgenommen worden, befragt; welche
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mir solches rund ausßen verneinet, vnnd vber
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den jenigen, der solches rede, Schelmen vnnd
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dieben werfen wollen. Bette derenthalben
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erstlich deren Vertrusß vnnd vnwillen, welcher
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villeicht derentwegen erwekt, fallen zulasßen,
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vnnd aber damit wir auf den Grund kommen
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möchten, jenigen Knecht, welcher solches auss-
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geben, vor mich zustellen etc.
Die
Gnädige
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Frauw wüsste, als sie sagte, nichts darvon,
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liesß den Hoofmeister gleich vor
Mich be-
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ruefen, vnnd befragte xxx ihme von
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dißem. Herr Hofmeister entschuldigte sich
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desßen, wüsße kein Wort darvon, vnnd hab
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mit Leütenambt Harderen
einiges Wort
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darvon nit geredt. Ich verwunderte
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mich sehr, wolte doch nit Glauben, das Harder
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mir die Vnwahrheit vorgeben, da sonderlich
Meister
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Sattler von
Mammeren dißer tagen geredt,
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er habe daß Mummlen darvon im Kloster auch
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gehört. Nunn liesße ich es gestellt, vnnd
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begehrete, das Herr Hoofmeister könftigen Sambs-
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Glossar
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Latein