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wollen.
Daß also
Ihre Fürstlich Gnaden dißes verlangen
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coram Venerabili Capitulo vorzubringen sich schüechen.
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Wann aber
Herr Landtschreiber wolte mit dem
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Preÿß besßer
zuhenstehen, oder villeicht andere
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angenemme Mittel vorschlagen, wolten als
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dann Sie sich auch ferners bedenken. Diß
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thate ich nachgendts dem Herrn Landtschreiber
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schriftlich (weilen xxx mundtlich mir
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die Zeit zu kurtz worden) vberbringen,
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welcher aber sich entschuldiget, mit vermel-
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den, er vermeint, es werden Ihre Fürstlich
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Gnaden die Pfarr
Eschentz durch einen
Religio-
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sen versehen lasßen, welcher in dem Pfarr-
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hauß dorten
sitzen sollte.
Weilen aber
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xxxnichts dergleichen
im Werk erfolgen
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werde, mache er ihm kein Gedanken,
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vnnd so mann ihme solches nit hette ange-
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geben, hette er darumb kein Wort ver-
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lohren. Ist hiermit selbige Gedanken
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alligklich erloschen. Diß
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war nur ein Geschäft. Daß andere
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ware, daß die Herren im
Turgeüw Regierende
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Parochiali in Gachlingen. Ohrt mehrmahlen schriftlich, vnnd dann auch
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mundtlich durch
Herrn LandtVogt Balthaßar
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im Turgeüw angehalten, daß Ihre Fürstlich
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Gnaden wolten vmb ein Mittel bedacht
seyen,
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wie dem
Pfarrer zu
Gachlingen möchte
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ein Behaußung erbauwen werden: Worvon
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Sie auch dem verstorbenen vnnd iezmahligen
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Zusatz-Fussnoten__________________________________
Personen
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Ortsnamen
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Latein